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Der Ehevertrag

Das Wort hört sich schrecklich an! Und man möchte auch, glücklich und verliebt, nicht über die Möglichkeit nachdenken sich irgendwann einmal zu trennen. Doch leider passiert das in einigen Fällen. Und wenn ihr euch vor der Hochzeit ein bisschen Zeit nehmt, dann seid ihr auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Ihr unterschreibt ja nicht, dass ihr euch trennen müsst….! In jedem Fall solltet ihr mit eurem Vorhaben zu einem Notar gehen, denn nur ein notariell beurkundeter Vertrag ist auch tatsächlich rechtsgültig.

In einem Ehevertrag werden besonders drei Bereiche geregelt; der Güterstand, der Versorgungsausgleich und der nacheheliche Unterhalt. Wird im Bereich des Güterstands kein besonderer Vertrag abgeschlossen, so lebt das Ehepaar in einer Zugewinngemeinschaft. Das heißt, dass die Güter zwar während der Ehe getrennt verwaltet werden, aber nach der Ehe ein sogenannter Zugewinnausgleich von einem der beiden Ehepartner eingefordert werden kann. Bei einem Ehevertrag wird meistens eine „modifizierte Zugewinngemeinschaft“ ausgehandelt.

Der zweite Bereich nennt sich Versorgungsausgleich. Hierbei geht es um die Rentenansprüche der jeweiligen Partner nach der Scheidung. Dies betrifft sowohl die betriebliche bzw. berufsständische Altersvorsorge, als auch die gesetzliche und private Rentenversicherung oder die Beamtenversorgung. Eine Form des Versorgungsausgleichs ist das Splitting, dabei findet ein Ausgleich zwischen dem Partner mit geringerem Renteneinkommen und demjenigen mit dem höheren Renteneinkommen statt. Der Ausgleich wird über die Hälfte der Differenz der Renten der beiden Partner berechnet.

Der dritte Bereich regelt den nachehelichen Unterhalt. Hierbei geht es auch um eventuelle gemeinsame Kinder. Ihr solltet allerdings darauf achten, dass Regelungen die während der Ehezeit, für getrennte Wohnungen beispielsweise in der Regel nicht wirksam sind.

So und wenn ihr den unerfreulichen Teil geregelt habt, könnt ihr euch ganz entspannt an die Planung eurer Flitterwochen machen!

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Helena