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Die Kleinen gut versichert wissen

Ein gewisser Versicherungsschutz ist für jedes Kind bereits ab seiner Geburt unverzichtbar. Mit den weiteren Lebensjahren kommen zusätzliche Versicherungen hinzu, die empfehlenswert sind. Das trifft aber keineswegs auf alle Angebote zu, die Versicherungsunternehmen jungen Eltern unterbreiten. Sie sollten dann eine Auswahl anhand der Notwendigkeit des Schutzes in den einzelnen Bereichen treffen.

Krankenversicherung ist am wichtigsten

Der wichtigste Versicherungsschutz für ein Kind ist die Krankenversicherung. Wenn die Eltern Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse sind, ist das Kind dank der Familienversicherung automatisch mitversichert. Bei einer Mitgliedschaft in der privaten Krankenkasse müssen Sie Ihr Kind hingegen anmelden und einen Beitrag für dessen Versicherungsschutz bezahlen. Die Versicherungsgesellschaft darf die Aufnahme der Kinder Ihrer Kunden nicht ablehnen und grundsätzlich auch keine Risikozuschläge erheben.

Eine Kinder-Unfallversicherung gewährleistet, dass Ihr Kind bei einer bereits früh erlittenen Behinderung lebenslang eine ausreichende Rente erhält.

Alternativ zur Unfallversicherung kann man Kinder mit einer Invaliditätsversicherung vor Krankheiten und Unfällen schützen. Die üblichen Leistungen:

  • Schutz der Kinder
  • Schutz der Eltern vor hohen finanziellen Belastungen
  • Kann mit einer lebenslangen Monatsrente verbunden sein
  • Zahlung kann in Form einer einmaligen Kapitalleistung erfolgen

Überprüfen Sie Ihre Haftpflichtversicherung

In der Haftpflichtversicherung sind Kinder wie bei der Krankenversicherung automatisch mitversichert, sodass sie bis zum Beginn der Berufstätigkeit keinen eigenen Vertrag benötigen. Alleinerziehende, die bis zur Geburt ihres Kindes einen Single-Tarif genutzt haben, müssen diesen jedoch auf den Standardtarif umstellen lassen, da der Sondertarif die üblichen Mitversicherungen ausschließt.

In späteren Lebensjahren ist ein Haftpflichttarif mit zusätzlicher Leistung bei Schäden durch nicht deliktfähige Kinder ratsam. Erfahrungsgemäß zahlen Eltern andererseits oftmals im Schadensfall aus eigener Tasche statt sich vollkommen rechtmäßig auf die Nichthaftung des Kindes zu berufen. Aber die Vermeidung eines Streits mit Nachbarn oder Freunden geht bei vielen verständlicherweise vor.

In der Hausratversicherung sind die dem Kind gehörenden Gegenstände mitversichert, prüfen Sie aber vorsichtshalber, ob die Versicherungssumme nach dem Familienzuwachs weiterhin ausreicht oder ob Sie sie erhöhen sollten.

Ausbildungsversicherungen und Heiratsversicherungen

Zu den weiteren Angeboten, die Versicherungsgesellschaften jungen Eltern unterbreiten, gehören Ausbildungsversicherungen und Heiratsversicherungen. Letztere zahlen die Versicherungsprämie entweder bei der Eheschließung oder, sofern diese bis dahin nicht erfolgt ist, spätestens zu einem bestimmten Geburtstag aus.

Eine Ausbildungsversicherung kommt während einer Berufsausbildung oder eines Studiums in monatlichen Raten zur Auszahlung. Sollte Ihr Kind keine anerkannte Ausbildung absolvieren, erfolgt auch in diesem Fall die Überweisung der Versicherungssumme an einem im Vertrag festgelegten Geburtstag.

Über diese beiden Versicherungen lässt sich bei freien finanziellen Mitteln nachdenken. Gegenüber einem zum selben Zweck abgeschlossenen Sparvertrag bietet der Versicherungsschutz den Vorteil, dass Ihr Kind bei Ihrem frühzeitigen Ableben beitragsfrei versichert bleibt und die volle Leistung erhält. Zu beachten: Die dafür erforderliche Risikoprämie vermindert den Ertrag dieser Versicherung.

Weitere Informationen zum Thema Versicherungen hat die Verbraucherzentrale hier zusammengestellt.

Bild: Thinkstock, 122406133, Ingram Publishing

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Helena