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Der Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag soll einkommensschwachen Familien helfen, das Existenzminimum zu erreichen. Er ist jedoch kaum bekannt: Insgesamt haben bisher nur 30 Prozent aller Familien, die zum Bezug theoretisch berechtigt sind, diese Kinderzulage beantragt. Andere, die zwar davon wissen, erfüllen zu über 70 Prozent nicht die Anforderungen. Seit Juli ist diese staatliche Förderung von 140 Euro auf maximal 160 Euro erhöht worden. Welche Voraussetzungen die Antragsteller erfüllen müssen, um den Kinderzuschlag zu erhalten, erklären wir hier.

Erhöhter Kinderzuschlag gegen Kinderarmut

Gezahlt wird der Kinderzuschlag nur dann, wenn die Mindesteinkommensgrenze eines Alleinerziehenden von monatlich 600 Euro, bei Paaren von 900 Euro erreicht wird. Mit der Auszahlung des Kinderzuschlags muss der finanzielle Lebensbedarf gedeckt sein, es darf kein Anspruch mehr auf andere Sozialleistungen bestehen. Als Einkommen gelten Erwerbseinnahmen, Einnahmen aus Verpachtung oder Vermietung, Arbeitslosengeld I und weitere steuerrechtliche Einnahmen. Berechtigte bekommen den Kinderzuschlag zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt.

Welche Voraussetzungen müssen Familien erfüllen?

Familien dürfen insgesamt Einkünfte listen, die die Regelsätze des Arbeitslosengelds II überschreiten, das Existenzminimum jedoch unterschreiten. Des Weiteren ist zu prüfen, wie hoch die Miete und alle dafür notwendigen Nebenkosten sind: Eventuell ergibt sich hieraus bereits ein Anspruch auf Wohnbeihilfe, der vorrangig zu beantragen ist. Außerdem müssen Angaben über die Wohnverhältnisse der Familie eingereicht werden. Es wird zwischen Eltern unterschieden, die in einem gemeinsamen Haushalt oder getrennt leben. Denn für Alleinerziehende Mütter oder Väter gibt es weitere alternative Unterstützungen vom Bund oder den Ländern.
Zu beachten ist, dass nach aktuellem Stand, die Leistung umgehend eingestellt wird, sobald die berechtigte Familie mehr als einen Euro über dem Bedarfssatz liegt. Dazu zählt auch das Einkommen aus Ausbildungsverhältnissen von Kindern, die noch bei den Eltern im Haushalt leben.

Weitere Vorteile durch den Kinderzuschlag

Eltern, die einen Kinderzuschlag bekommen, erhalten auf Antrag weitere Leistungen, um die Lebensqualität ihrer Kinder zu erhöhen. Dazu gehören Zuschläge für Tagesausflüge oder Klassenfahrten der Schule oder Kindertagesstätte, Ausgaben für Schulbedarf, Beförderungskosten zur und von der Schule, Kosten für die Mensa in der Schule, dem Hort oder der Kindertagesstätte sowie eine angemessene Schülernachhilfe. Des Weiteren erhalten Kinder Unterstützung zu sozialen und kulturellen Angeboten. Soweit keine anderen Auskünfte erteilt werden, sind die Zusatzleistungen für Kinderzuschlags-Bezieher bei der Bundesagentur für Arbeit in dem jeweiligen Wohnort zu beantragen.

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Helena