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Namensänderung nach der Hochzeit: Welche Möglichkeiten gibt es?

In Deutschland war es bis zum Jahr 1976 per Gesetz festgelegt, dass der Nachname des Ehemannes nach der Hochzeit der Familienname wurde.

Inzwischen gibt es drei Möglichkeiten, sich nach einer Hochzeit für einen Namen zu entscheiden: der gemeinsame Nachname, welcher der von einem der beiden Partner ist. Oder der Doppelname, mit welchem einer der Partner seinen Nachnamen verbindet – oder eben die Möglichkeit, dass jeder der Partner seinen eigenen Nachnamen nach der Hochzeit behält.Spätestens bei der Trauung muss die so genannte Namensbestimmungserklärung dem Standesbeamten überreicht werden. Dieser beurkundet sie – und damit ist rechtlich der Vorgang der Namensänderung besiegelt.

Viel Aufwand

Der eigentliche Aufwand, den neuen Namen überall bekannt zu machen, beginnt erst nach der Hochzeit: Es fängt oft schon damit an, dass man sich eine E-Mail-Adresse mit seinem neuen Namen einrichtet und vergisst, andere darüber zu informieren.

Wer heiratet und seinen Namen ändert, muss vielen Behörden und Institutionen über die Namensänderung Bescheid geben. Einige sind aber dringender und eiliger zu informieren als andere. Zuerst muss der neue Name beim Einwohnermeldeamt mitgeteilt werden, damit man einen Reisepass und einen Personalausweis auf den geänderten Namen ausgestellt bekommt. Damit ist aber ein guter Anfang schon gemacht, weil man sich ja nun ganz offiziell mit dem neuen Namen ausweisen kann.

Eine Checkliste ist sehr hilfreich

In jedem Fall ist es sinnvoll, sich bei einer geplanten Namensänderung nach der Heirat eine Checkliste anzulegen, auf der nicht nur alle Freunde und Bekannten, sondern auch alle zu benachrichtigenden Institutionen verzeichnet sind. Von „A“ wie „Arbeitgeber“ bis „Z“ wie „Zahnarzt“ lässt sich so nach und nach systematisch jeder, der den neuen Namen wissen muss, abarbeiten und abhaken. Ganz wichtig ist es, dass auf der Checkliste die Versicherungen, Banken und Ämter, mit denen man zu tun hat, nicht fehlen. Vertragspartner aller Art – seien es solche für Miet- oder Handyverträge oder auch nur für Mitgliedschaften in Vereinen – müssen über den neuen Namen informiert werden. Ebenso müssen die Krankenkasse und die Rentenkasse schnell benachrichtigt werden.

Und nicht zuletzt: Der Telefonbucheintrag und das Klingelschild sollten angepasst werden, damit man nach der Heirat telefonisch erreichbar bleibt und seine Post weiterhin zugestellt bekommt.

Helena