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Rechtsbeistand bei Streitfragen im Familienrecht

In Deutschland ist das Familienrecht ein Teilgebiet des Zivilrechts, das in seiner Gesamtheit weit gestreut ist. Es umfasst kurz ausgedrückt alle Bereiche, die sich um das Miteinander von zwei oder mehreren Menschen dreht. Dazu zählen die Rechtsgebiete rund um die Ehe und die Lebenspartnerschaft, die Familie und Verwandtschaft sowie familienähnlichen Vertretungsfunktionen wie einer Pflegschaft oder der rechtlichen Betreuung.

Wann immer es unlösbare Streitfragen in einem dieser Rechtsgebiete gibt, benötigen die betroffenen Personen einen Rechtsbeistand für das Familienrecht. Eine persönliche Beratung kann in vielen Fällen zu einer außergerichtlichen Einigung führen.

Zwischen materiellen und persönlichen Gefühlen

Das Familienrecht ist ein besonderes Rechtsgebiet im Zivilrecht, da es hier in den seltensten Fällen ausschließlich um Schadenersatzansprüche oder die Frage nach Recht und Unrecht geht. In diesem Rechtsgebiet spielen verletzte Gefühle, große Sorgen und lebensbedrohliche Existenzkrisen bei fast jedem Rechtsfall eine große Rolle.

Bei einer Scheidung kommt es in den seltensten Fällen zu einer gütlichen Einigung, viele Fälle beschäftigen anschließend Gerichte und Rechtsanwälte. Gibt es gemeinsame Kinder, spielt das Sorgerecht und der Kindesunterhalt eine Rolle. Auch der Verwandtenunterhalt und der Versorgungsausgleich werden oft nur mit der Hilfe von einer spezialisierten Anwaltskanzlei für Familienrecht gütlich gelöst.

Kosten im Familienrecht

Pauschal kann keine Aussage darüber getroffen werden, mit welchen Kosten die Streitparteien im Familienrecht zu rechnen haben. In der Regel erfolgt während des Prozesses eine Entscheidung durch das Gericht, wie die Kosten des gesamten Verfahrens aufgeteilt werden. Die sogenannte Kostenaufhebung kommt in den meisten Fällen zum Tragen. Das bedeutet, dass beide Streitpartner jeweils hälftig für die Kosten des Verfahrens aufkommen müssen und die Kosten für den eigenen Rechtsbeistand selbst tragen.

In bestimmten Rechtsgebieten wie der Regelung von Kindes- und Getrenntlebensunterhalt werden häufig der Streitpartei die Kosten des Verfahrens auferlegt, die den Rechtsstreit verliert. Darunter fallen alle Kosten: Gerichtskosten, Anwaltskosten, Kosten des Gegenanwalts. Bei einer gütlichen Einigung können auch hier die Kosten anteilig verschoben werden. Die Kosten für den Anwalt werden im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, kurz RVG, geregelt.

Vorteil einer Rechtsschutzversicherung

Die Kosten für einen Rechtsfall im Familienrecht können leicht vier- bis fünfstellige Beträge erreichen. Finanzielle Absicherung im Streitfall bietet eine Rechtsschutzversicherung, die das Teilgebiet des Familienrechts umfasst.

Ein bestehender Versicherungsschutz für das Familienrecht umfasst in der Regel eine kostenlose Erstberatung durch einen Fachanwalt. Die Erstberatung gibt einen ersten Einblick in das weitere Verfahren, die Ersteinschätzung umfasst oft auch die Erfolgsaussichten eines möglichen Gerichtsprozesses. Ausgenommen vom Rechtsschutz für Familienrecht sind fast immer Streitfragen im Erbrecht sowie Scheidungsfälle.

Die Verfahrenskostenhilfe

Nicht immer ist es einer Streitpartei möglich, die Kosten für das Verfahren vor Gericht zu tragen. Der Staat bietet Personen, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind, die Kosten zu tragen, die sogenannte Verfahrenskostenhilfe an. Sie wird jedoch nur dann bewilligt, wenn vor Gericht erhöhte Aussichten auf Erfolg bestehen.

Für die Bewilligung der Hilfe wird das Nettoeinkommen abzüglich diverser Freibeträge zugrunde gelegt. Mit der Verfahrenskostenhilfe werden die Kosten für das Gericht sowie die Gebühren für den Beistand eines Rechtsanwalts übernommen. Nicht darunter fallen jedoch die Kosten für den Gegenanwalt, die bei einem Vergleich anteilig oder komplett anfallen können.



Bildquelle: Thinkstock, 489544923, iStock, AndreyPopov

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Helena