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So regeln Sie Ihren Nachlass richtig

Bei der Regelung von Nachlässen kommt es häufig zu Problemen. Der Grund liegt in Testamenten, die Verwirrung stiften, gesetzlichen Vorgaben nicht entsprechen oder Streit verursachen. Deshalb empfiehlt es sich, dass Sie sich intensiv mit dem Thema auseinandersetzen.

Mit eindeutigen Regelungen Unklarheiten und Unstimmigkeiten meiden

Notare und Erbschaftsgerichte sehen sich immer wieder mit Testamenten konfrontiert, die folgenschwere Fehler beinhalten. Dann können Notare den Willen nur schwer umsetzen oder es droht Streit innerhalb einer Erbengemeinschaft. Mit eindeutigen Anweisungen verhindern Sie das. Wollen Sie den Nachlass spenden, sollten Sie den Empfänger genau benennen. Manchmal finden Notare nur einen Zweck vor, zum Beispiel für den Umweltschutz. Dann obliegt es ihnen, dazu passende Organisationen zu bestimmen. Vermachen Sie Vermögenswerte an einzelne Personen, dürfen Sie nicht Allgemeinbegriffe wie Investitionen oder Geldanlage verwenden. Sie müssen das jeweilige Objekt unmissverständlich benennen, zum Beispiel das Wertpapierdepot, den Immobilienbesitz oder das Gold. Zur Konfliktvermeidung empfiehlt es sich, ein facettenreiches Erbe aufzuteilen und Bestandteile direkt an Nachkommen zu vermachen. Besitzen Sie eine Immobilie sowie ein Kapitalvermögen, sollten Sie einer Person das Gebäude und den anderen Personen Geld vermachen. Ansonsten streiten die Erben später eventuell darüber, wie sie mit der gemeinsamen Immobilie umgehen sollen.

Juristische Anforderungen beachten

Ein Testament, das Sie nicht von einem Notar beglaubigen lassen, müssen Sie handschriftlich anfertigen. Neben der Unterschrift dürfen auch Datum und Ort nicht fehlen. Diese Kriterien lassen sich leicht erfüllen, zusätzlich müssen Sie aber die richtigen juristischen Begriffe verwenden. Sie dürfen zum Beispiel nicht das Vererben und das Vermachen verwechseln. Ein Erbe fasst immer Ihr Gesamtvermögen inklusive Sachwerten zusammen. Dieses Erbe können Sie anteilig Einzelpersonen zusprechen, einem Nachkommen etwa zu einem Viertel. Einzelne Gegenstände sollten Sie dagegen vermachen. Das ergibt einen großen Unterschied: Vererben Sie X Ihr Haus im Wert von 200 000 Euro und Y Ihr Festgeldkonto mit 100 000 Euro, werden die Summen zusammengerechnet und dann geteilt. In diesem Fall müsste X der Person Y 50 000 Euro ausbezahlen. Beim Vermächtnis wäre das nicht notwendig. Sämtlichen Unsicherheiten beim Nachlass beugen Sie vor, wenn Sie das Testament mit juristischer Hilfe entwerfen.

Das Testament sorgfältig aufsetzen

In Ihrem Testament sollten Sie Regelungen aufnehmen, die keinen Interpretationsspielraum zulassen. Empfänger und Objekte sollten Sie zweifelsfrei benennen. Sie dürfen zudem juristische Feinheiten nicht übersehen, den Begriffsunterschied zwischen Vererben und Vermachen etwa. Vermächtnisse der einzelnen Vermögenswerte sollten Sie vorziehen, da Sie so möglichen Streit zwischen den Erben verhindern.

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Helena