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Steuern, Freibeträge, Kindergeld: Änderungen in 2016

Das ist jetzt für Familien neu: Hier lesen Sie, was sich in 2016 alles ändert.

Weniger Steuern für alle

Seit Beginn des Jahres ist der Grundfreibetrag auf 8.652 Euro gestiegen. Er ist der maximale Einkommensbetrag, auf den keine Steuern zu zahlen sind. Unterhaltspflichtige können im neuen Jahr maximal 8.652 Euro als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen, ebenso wie bisher die Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge des Unterstützten in Höhe von mehr als jährlich 624 Euro.

Nachschlag beim Kinderzuschlag

Diese Info kann besonders für Geringverdiener wichtig sein: Sie erhalten unter gewissen Voraussetzungen bei der Familienkasse der Arbeitsagentur einen Zuschlag. Anspruch haben Eltern oder Alleinerziehende, die den Bedarf ihrer Kinder aus ihren finanziellen Einnahmen nicht allein bewältigen können. Sie bekommen ab dem ersten Juli dieses Jahres pro Kind 160 Euro (bisher: 140 Euro). Der Kinderzuschlag muss bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden.

Es gibt mehr Kindergeld

Seit dem ersten Januar dieses Jahres erhöht sich das Kindergeld um zwei Euro pro Kind. Fürs erst- und zweitgeborene Kind gibt es nun jeden Monat jeweils statt 188 Euro nun 190 Euro, fürs dritte statt 194 nun 196 Euro und für jeden weiteren Nachkommen statt 219 jetzt 221 Euro. Eine weitere Änderung betrifft die Steuer-Identifikationsnummer: Sie muss ab diesem Jahr sowohl für sich selbst als auch für den eigenen Nachwuchs bei der Familienkasse schriftlich eingereicht werden. Hintergrund ist, das die Behörde kindergeldberechtigte Personen eindeutig identifizieren kann. Die Regelung ist auch für die Kinder gültig, die vor der Einführung dieser Regel geboren wueden.
Auf den Neueinträgen ist jetzt ein besonderes Feld für die Steuer-Identifikationsnummer enthalten.

Mehr Unterhalt für Trennungskinder

Nachwuchs von Eltern, die getrennt leben, bekommt ab diesem Jahr mehr Unterhalt. Die Bedarfsätze der sogenannten „Düsseldorfer Tabelle“ werden erhöht: Der Mindestunterhalt für ein Kind beträgt bis zum fünften Lebensjahr seit Januar 335 Euro, bis zum elften Lebensjahr 384 Euro und bis zum 17. Lebensjahr 450 Euro. Diese neuen Sätze beziehen sich auf niedrigste Einkommen bis 1.500 Euro.
Elternteile, die mehr verdienen, müssen zum Teil deutlich mehr zahlen.


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Helena