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So vermeiden Sie den Streit ums Erbe innerhalb Ihrer Familie

Unterlagen zur ErbschaftNach dem Tod eines Menschen steht zuerst die Trauer im Mittelpunkt. Viel zu häufig folgt darauf aber ein Erbstreit, der Familien dauerhaft entzweien kann und vielfach vor Gericht landet. Mit einem klug formulierten Testament lässt sich das verhindern.

Streitigkeiten zu Lebzeiten ausschließen

Erbschaften führen oftmals zu erbitterten Streitigkeiten. Hinterlässt ein Toter nur Geldvermögen, stellt die Aufteilung kein Problem dar. Erben die Hinterbliebenen dagegen ein Haus, können sie sich über die Verwendung zerstreiten. Grundsätzlich gehört jedem Erben ein gewisser Teil des Gebäudes. Jeder hat Anspruch darauf, diesen sofort zu erhalten. In zahlreichen Fällen können sich die Erbberechtigten aber nicht einigen, was sie mit der Immobilie anstellen sollen. Manche plädieren für einen Verkauf, andere wollen das Haus selbst nutzen. Bei mehreren Interessierten fragt sich, wer den Zuschlag bekommen soll. Zudem kann sich an der Form der Auszahlung Streit entzünden. Eventuell kann der künftige Bewohner die gesetzlich geregelten Anteile, die sich am aktuellen Verkehrswert messen, nicht aufbringen. Dann könnte einer der Erben auf eine Versteigerung pochen. All dies vermeiden Sie, wenn Sie ein Testament verfassen und das Vermögen eindeutig aufteilen. Sprechen Sie beispielsweise Ihrer Frau das Haus dazu, Ihren Kindern Geld oder Aktienpakete.

Knifflige Erbschaften bei Ehepartnern plus Kindern

Klarer Regelungen bedarf es auch, wenn der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin weiter im Haus wohnen soll. Haben zugleich Kinder Anspruch auf Pflichtteile, kann sich eine schwierige Situation ergeben. Der hinterbliebene Ehepartner kann die Summe vielleicht nicht stemmen, die Kinder könnten aber darauf bestehen. Auch für diesen Fall lässt sich Vorsorge treffen: Der Nachwuchs kann in Form einer notariell beglaubigten Erklärung auf den Erbteil verzichten. Dafür könnten sie die Eltern in anderer Weise belohnen, indem sie zum Beispiel eine sofortige, finanzielle Schenkung vornehmen. Alternativ könnten sie festschreiben, dass die Kinder im Todesfall Geld erhalten. Sollte das Vermögen nicht ausreichen, ließe sich das auch mit einer fixen Mietzahlung lösen.

Detaillierte Regelungen bei einem Nachlassgericht hinterlegen

Sie sollten sich nicht darauf verlassen, dass Ihre Hinterbliebenen die Aufteilung des Erbes friedlich vornehmen. Vielleicht heiratet zum Beispiel die Witwe oder der Witwer nochmals, dann kann es rasch zum Konflikt mit den Kindern kommen, die um ihr Erbe bangen. Mit einem Testament und klaren Vorgaben sorgen Sie dafür, dass ein solcher Streit ausbleibt.

Image: Thinkstockphotos, iStock, kunertus

Helena