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Wilde Ehe und das Recht

Verliebt, verlobt, verheiratet? Nicht immer muss das so laufen, viele Paare verzichten auf den Trauschein.

Liebe ist immer so eine Sache, die meisten Brautpaare wollen der ihren die Krone durch eine romantische Hochzeit aufsetzen, viele andere entscheiden sich dagegen und finden, dass ihre Beziehung nur sie selbst etwas angeht und keinen Papierwisch braucht, um Bestand zu halten. Hinzu kommt, dass viele Ehen wieder scheitern und in dem Sinne viele gar keinen Sinn mehr darin sehen, zu heiraten.

Deshalb entscheiden sie sich für die so genannte „Wilde Ehe“. Früher war diese extrem verpönt, entstand im Zweiten Weltkrieg, weil viele Frauen darauf hofften, dass ihre Männer doch noch wieder auftauchen und sie somit lieber nicht neu heiraten wollten. Doch solch unverheirateten Paare erhielten keine Wohnung, wurden öffentlich gedemütigt und galten als sittenwidrig. Erst in den 60er und 70er Jahren lockerte sich das Verständnis und heute ist der Begriff nur noch schmunzelnd gemeint.

Auch das Recht kümmert sich immer mehr um solche Paare, möchte sie schützen. So wird es wohl zu erwarten sein, dass die Rechte unverheirateter Paare immer mehr den verheirateten angeglichen werden. Es wird niemals gleichgestellt sein, doch aber zumindest so, dass Paare sich nicht mehr um die Zukunft fürchten müssen. Auch soll es bei derartigen Scheidungshöhen Paaren einfacher gemacht werden, sich voneinander zu trennen, ohne dabei in einen rechtlichen Rosenkrieg zu schlittern.

Wie findet ihr das alles? Ich muss ehrlich gestehen, dass ich den Begriff der Wilden Ehe sehr mag und die Freiheit und Unabhängigkeit darin schätze. Aber es liegt ja nunmal auch eine gewisse Unverbindlichkeit in dem Begriff und alles ist mal wieder eine Perspektivfrage, nicht wahr? Wie seht ihr das? Mehr zu den News bekommt ihr hier.

Helena