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Adoption: Eine Chance, Eltern zu werden

Für die Adoption eines Kindes entscheiden sich häufig Paare, die selbst keine Kinder bekommen können. Für sie ist es eine Chance, den Traum einer eigenen Familie zu verwirklichen. Aber auch die Kinder sind Gewinner. Ihnen wird der Start ins Leben erleichtert und ein unbeschwerteres Aufwachsen in einer Familie ermöglicht. Doch der Weg dahin ist gesetzlich streng geregelt.

Grundsätzliches

Nur die Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter, die zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter und anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen freier Träger dürfen in Deutschland Adoptionen vermitteln. Sie sind damit beauftragt, zu prüfen, welches Kind zu welchen Eltern passen könnte. Dafür gibt es die Adoptionsbewerbung, während der die Bewerber Auskunft geben müssen über

  • ihre Persönlichkeit,
  • Gesundheit,
  • Erziehungsvorstellungen sowie
  • Wohn- und wirtschaftliche Verhältnisse.

 

Auch müssen Adoptionswillige zum Beispiel einen Auszug aus dem Familienbuch, Geburtsurkunden sowie polizeiliche Führungszeugnisse vorlegen.

Das deutsche Recht kennt kein Höchstalter für Adoptiveltern, allerdings sinken die Chancen, adoptieren zu dürfen mit steigendem Alter. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter spricht sich für einen natürlichen Altersabstand von maximal zirka 40 Jahren zwischen Adoptiveltern und Kind aus. Das Mindestalter liegt laut Bürgerlichem Gesetzbuch bei mindestens 25 Jahren. Auch die persönlichen Umstände des Kindes werden berücksichtigt. Sein Alter und die bisherige Entwicklung sind ausschlaggebend.

Wohl des Kindes an erster Stelle

Generell geht es bei der Bewerbung um eine Adoption darum, die passenden Eltern für ein Kind zu finden. Und nicht andersherum. Das Kindeswohl steht immer an erster Stelle. Das ist der gesetzliche und fachliche Auftrag von Adoptionsstellen. So dauert allein die Eignungsprüfung zwischen sechs und zwölf Monaten. Eine spontane Entscheidung von heute auf morgen wird so ausgeschlossen.

Eltern auf Probe

Bis ein Antrag auf Adoption gestellt werden kann, ist nicht nur die Eignung der Bewerber festzustellen. Sie müssen für die prüfende Vermittlungsstelle die geeignetsten Adoptiveltern für das entsprechende Kind sein. Dann erst wird den Adoptionswilligen das Kind vorgeschlagen und entscheiden sie sich für das Kind,  lebt es zunächst noch zirka ein Jahr in der sogenannten Adoptionspflege bei den künftigen Adoptiveltern. In dieser Zeit sollte ein Eltern-Kind-Verhältnis entstehen, was wiederum geprüft wird. Erst danach kann der Adoptionsantrag erfolgen.


Bild: Pixabay, 1613592, sheldonl

Helena