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Elternzeitrechner: So errechnet man die Dauer des Erziehungsurlaubs

Viele junge Familien stehen heute oftmals vor der entscheidenden Frage, ob sie sich überhaupt einen Erziehungsurlaub leisten können und wenn ja, wie lange. Der Elternzeitrechner hilft einem dabei, die Dauer auszurechnen.

Jeder der in Deutschland lebt und die persönliche Betreuung eines Kindes übernimmt und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet hat gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld. Jeder der die genannten Voraussetzungen erfüllt, kann den Antrag stellen. Wie hoch der Betrag und die Dauer ist, kann sich jeder schnell selbst über einen Elternzeitrechner online errechnen.

Elternzeitrechner Online: kostenlose Berechnung im Internet

Dafür gibt es spezielle Elternzeitrechner- Angebote im Internet, die für alle Interessenten kostenlos angeboten werden und nur wenige Eingaben erfordern. Das Gesetz schreibt es vor, dass das Erziehungsgeld von 300 Euro jedem Berechtigtem zusteht, hier gilt der Satz des sogenannten Regelbetrags.

Wer Mehrlingsgeburten hat, der hat natürlich für jedes Kind diesen Anspruch. Aber auch hier gilt es zu beachten, dass was die Höhe des Geldes betrifft, es gewisse Grenzen gibt. Ausschlaggebend ist das Einkommen der Elternteile. Werden bestimmte Grenzen überschritten, wird der Betrag gekürzt oder gar gestrichen.

Eine super Möglichkeit, das Elterngeld zu berechnen, ist der Rechner vom Bundesministerium für Familie:

http://www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner

Elternzeit berechnen bei Mehrlingsgeburten

Da es zwei zu beantragende Varianten gibt, ist die Dauer unterschiedlich. Wird der Regelbetrag in Anspruch genommen, dann wird bis zur Vollendung des 24. Monats des Kindes der Betrag bezahlt. Wird hingegen die Budgetform gewählt, bekommt man zwar monatlich 450 Euro, aber nur bis zum vollendeten 12. Lebensmonat. Elternzeitrechner geben hier einen sehr genauen Aufschluss über die Dauer. Grundsätzlich aber sieht es so aus, dass der Erziehungsurlaub direkt nach der Mutterschutzfrist (bis zu acht Wochen nach der Entbindung des Kindes) beginnt und in der Regel dann auch bis zum vollendeten 36. Lebensmonat des Kindes andauert.

BIld: ThinkstockPhotos, 122401098, Ingram Publishing

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Helena