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Gewusst wie – Kindergartenplatzanmeldungen

Wie melde ich eigentlich mein Kind beim Kindergarten an und was muss ich beachten? Gute Frage. Zunächst einmal kann man sich in jedem Fall beim Jugendamt Beratungen und Unterstützung einholen. Ich persönlich habe diese Hilfe mit positivem Ergebnissen in Anspruch genommen.

Generell haben seit dem 01. August 1996 alle Kinder welche das dritte Lebensjahr vollendet haben, einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Zu beachten ist jedoch, dass sich dieser Rechtsanspruch nicht unbedingt auf jede sich unmittelbar in Ihrer Nähe befindende Einrichtung beziehen muss. Hierfür gibt es oftmals bestimmte Kindergartenbezirke, welche sich nach den Schulbezirken richten.

Um Ihr Kind für einen Kindergartenplatz anzumelden, müssen Sie zunächst einmal den auserwählten Kindergarten besuchen, sich dort persönlich vorstellen und sich nach einem schriftlichen Anmeldebogen erkundigen. Weiterhin halten Sie dann mit der Leiterin der Einrichtung ein Einführungsgespräch.

Ihr Kind hat einen Kindergartenplatz bekommen, wie gehen Sie nun vor? Als erstes sollten Sie nun die notwendigen ärztlichen Untersuchungen Ihres Kindes veranlassen. Danach geben Sie die verpflichtende Erklärung welche Sie von der Kindergarteneinrichtung erhalten beim Jugendamt ab und ermächtigen Ihre Bank zum Einzug des jeweiligen Kindergartenbeitrags.

Sind diese Formalitäten und ärztlichen Untersuchungen abgeschlossen, so können Sie Ihr Kind regelmäßig zum vereinbarten Aufnahmetermin in den Kindergarten bringen. Meistens wird jedoch kurz vor dem Aufnahmetermin ein sogenannter Eingewöhnungsvormittag vorgenommen, um dem Kind einen leichteren Einstieg zu ermöglichen. Dies bedeutet, Sie verbringen dann gemeinsam mit Ihrem Kind ein paar Stunden in der Einrichtung.

Ich persönlich fand den Ablauf der Kindergartenanmeldung sehr angenehm und relativ stressfrei. Es gab vorab viele Informationen sowie Gespräche mit dem Jugendamt und der Leiterin des Kindergartens. Einfach prima.

Helena