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Jugendschutzgesetz: Wann darf ich meinem Kind was erlauben?

Bezüglich des Jugendschutzgesetzes haben viele Eltern Fragen. Ab wann darf mein Kind Alkohol trinken oder bestimmte Filme sehen oder in die Disco gehen? Generell gilt, dass ein Hinwegsetzen über das Gesetz mit hohen Geldstrafen einhergehen kann.

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Und wie steht es um den Einkauf alkoholischer Getränke? Darf ein 13-jähriger Junge mit der Einverständniserklärung seiner Eltern alkoholische Getränke kaufen?

Jugendschutzgesetz – Eltern spielen große Rolle

Auch wenn für die Einhaltung des Jugendschutzes die Beschäftigten in der Gastronomie, im Einzelhandel sowie bei Veranstaltungen verantwortlich sind, hat die Familie, im Besondernen die Eltern, eine wichtige Aufgabe, die ein Gesetz nicht ersetzen kann.

In erster Linie sollten Erziehende ihre Kinder über die Gefahren von Alkohol, Nikotin und jugendgefährdenden Medien in Kenntnis setzen. Dies sollte kritisch aber auch konstruktiv erfolgen, sodass die Kinder die Warnungen ernst nehmen. Eltern sollten dabei die Position von Ratgebern übernehmen, die die Kinder und Jugendlichen dazu befähigen, bewusst und kritisch mit Gefährdungen umzugehen.

Jugendschutzgesetz – Der erste Alkoholkonsum

An dieser Stelle komme ich auf die oben erwähnte Fragestellung bezüglich des Einkaufs alkoholischer Getränke zurück. Dabeigibt es keine Missverständnisse im Jugendschutzgesetz, da klare Regeln aufgestellt worden sind. So darf ein 13-jähriges Kind definitiv keinen Alkohol käuflich erwerben, auch wenn die Eltern ihre Zustimmung gegeben haben.

Die Verantwortung liegt dabei vor allem bei den Beschäftigten im Handel bzw. in der Gastronomie. Im Fall der Nichteinhaltung dieser Vorschrift können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro drohen.

Jugendschutzgesetz – Alkohol und Nikotin

Die Abgabe von Tabak an Kinder und Jugendliche ist nach dem Jugendschutzgesetz aufgrund des Gesundheitsschutzes untersagt. Unter 18-Jährige dürfen auch keinen Tabak konsumieren. Daher müssen Zigarettenautomaten so ausgestattet sein, dass Jugendliche unter 18 Jahren keine Tabakprodukte entnehmen können.

Die Abgabe von Spirituosen an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre ist ebenfalls verboten. Andere alkoholische Getränke wie Bier und Sekt dürfen nicht an unter 16-Jährige abgegeben werden.

Öffentliche Tanzveranstaltungen und Medien

Das Jugendschutzgesetz untersagt unter 18-Jährigen die Teilnahme an öffentlichen Tanzveranstaltungen. Zudem darf sich diese Altersgruppe nicht in öffentlichen Spielhallen aufhalten. Der Jugendschutz hat allerdings eine Option eingeführt, die die Regelung entkräftet. So dürfen sich Kinder und Jugendliche in Begleitung einer „erziehungsbeauftragten Person“, wie Erzieher und Betreuer, länger als laut Gesetz vorgegeben in öffentlichen Einrichtungen aufhalten.

Filme und Videospiele müssen mit entsprechenden Altershinweisen gekennzeichnet sein und dürfen nur weitergegeben werden, wenn diese Vorgabe erfüllt wird.

Helena