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Mutterschaftsgeld beantragen: so wird’s gemacht!

Mutterschaftsgeld ist einer jener Begriffe, die man häufig zu Ohren bekommt, von denen man sich aber trotzdem nur selten eine genaue Vorstellung macht. Beim Antrag auf Mutterschaftsgeld gibt es Einiges zu beachten, doch wenn man Bescheid weiß, geht alles einen unkomplizierten Weg.

Schwangere Frauen im Angestelltenverhältnis stehen von sechs Wochen vor dem Geburtstermin bis acht Wochen nach diesem Termin unter der sogenannten Mutterschutzfrist. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten erhöht sich diese Zeitspanne auf zwölf Wochen nach dem Termin. Diese Mutterschutzfrist ist der Zeitraum, in dem Sie Mutterschaftsgeld bekommen können.

Mutterschaftsgeld beantragen: so geht’s!

Mutterschaftsgeld steht nicht jeder Frau automatisch zu. Es gibt genaue gesetzliche Regelungen zur Beantragung und Bewilligung. Vollzeit-Hausfrauen steht kein Mutterschaftsgeld zu, für Selbstständige gelten bestimmte Ausnahmeregelungen. Ob Sie einen Anspruch haben, sagt Ihnen der zuständige Berater. Als gesetzlich Versicherte müssen Sie sich mit Ihrem Antrag an Ihre Krankenkasse wenden. Im Falle einer privaten Krankenversicherung ist die Mutterschaftsstelle des Bundesversicherungsamtes in Bonn der richtige Ansprechpartner. Letzteres gilt auch für Frauen, die einer Tätigkeit auf 400-Euro-Basis nachgehen.

Antrag auf Mutterschaftsgeld: Anlagen und Formulare

Die für den Antrag auf Mutterschaftsgeld notwendigen Formulare können Sie sich von der Mutterschaftsstelle in Bonn zusenden lassen oder aus dem Internet herunterladen und ausdrucken. Außerdem ist auch die elektronische Bearbeitung und Versendung möglich.

Für die Bewilligung des Antrags braucht der zuständige Bearbeiter den vollständig ausgefüllten Antrag sowie zusätzliche Bescheinigungen. Hierzu gehört ein vom Arzt ausgestellter Nachweis über den wahrscheinlichen Geburtstermin, der frühestens sieben Wochen vor, aber auf keinen Fall erst nach diesem Termin ausgestellt sein darf. Nach der Geburt muss dann eine standesamtliche Bescheinigung über den tatsächlichen Termin nachgereicht werden. Eine Bescheinigung vom Arbeitgeber ist ebenso erforderlich. Ist die werdende Mutter geringfügig beschäftigt oder privat versichert, werden weitere Anlagen notwendig. Informieren Sie sich hierzu bei der Mutterschaftsstelle.

Mutterschaftsgeld: Wann beantragen?

Die wichtigste Regel lautet: frühzeitig alle notwendigen Infos zum Mutterschaftsgeld sammeln und rechtzeitig den Antrag stellen, sodass zwischen der Auszahlung des letzten regulären Gehalts und der des ersten Mutterschaftsgeldes möglichst keine Lücke entsteht. Lassen Sie sich eine Woche vor Beginn des Mutterschutzes die Bescheinigung über den wahrscheinlichen Geburtstermin ausstellen und legen Sie diese dann am besten umgehend der Krankenkasse und ihrem Arbeitgeber vor. Der Antrag auf Mutterschaftsgeld sollte möglichst vor Beginn der Mutterschutzfrist eingereicht sein. So haben Sie am wenigsten Stress und können sich in Ruhe auf die Geburt vorbereiten. Informieren Sie sich außerdem rechtzeitig über die Möglichkeit, Elterngeld zu beziehen, damit ihre neue kleine Familie auch nach der Geburt versorgt ist.

Helena