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Steuer 2015: Das ist neu

Wie jedes Jahr markiert auch der Jahreswechsel 2014/2015 wieder einige Änderungen bei der Besteuerung und den Sozialversicherungsbeiträgen. Die gute Nachricht ist: die meisten Arbeitnehmer werden 2015 unter dem Strich entlastet. Allerdings fallen die möglichen privaten Mehreinnahmen dadurch überschaubar aus, denn es gibt keine Änderungen im großen Stil. Zum Teil heben sich Be- und Entlastungen sogar gegenseitig auf.

Anhebung von Freibeträgen entlastet

Nach dem Existenzminimumbericht der Bundesregierung muss der steuerliche Grundfreibetrag in diesem und im nächsten Jahr angehoben werden. Die Regierung selbst geht von einer Anhebung des Freibetrags von bisher 8.354 Euro (2014) auf zunächst 8.472 Euro (+ 118 Euro) und in einer zweiten Stufe auf 8.652 Euro (+ 180 Euro) in 2016 aus. Die Zusatzbeiträge blieben dann bei der Besteuerung künftig außen vor. Auch die Kinderfreibeträge sind entsprechend anzuheben, was eine weitere Entlastung bedeuten würde. Die Höhe des Effekts hängt vom Einkommen und von der familiären Situation ab. Mehr als einige Dutzend Euro im Jahr macht sie dabei auch in günstigeren Fällen nicht aus. Entlastend wirken ferner einige kleinere Verbesserungen bei den steuerlichen Abzugsmöglichkeiten und manchen Pauschbeträgen.

Be- und Entlastungen in der Sozialversicherung

Differenzierter sieht die Situation bei den Sozialversicherungsbeiträgen aus:

  • Hier wirkt sich zunächst einmal die Absenkung des allgemeinen Satzes in der gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent günstig aus. Der bisher alleine von Arbeitnehmern zu tragende Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent des Einkommens ist entfallen. Dafür können die Krankenkassen allerdings Zusatzbeiträge erheben. Wie die Beitragssituation per Saldo aussieht, hängt von der jeweiligen Krankenversicherung ab.
  • Generell gestiegen ist der Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Er wurde um 0,3 Prozentpunkte erhöht und liegt jetzt für Kinderlose bei 2,6 Prozent und für die übrigen Versicherten bei 2,35 Prozent.
  • Besserverdienende werden durch die höheren Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung belastet. Die Grenzen wurden bei der Rentenversicherung um 100 Euro (Westen) bzw. 200 Euro (Osten) im Monat angehoben. In der Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Bemessungsgrenze um 75 Euro monatlich.

Mäßige Entlastungseffekte durch den Staat

Insgesamt betrachtet dürften die Arbeitnehmer stärker von den allgemeinen Lohnsteigerungen und der niedrigen Inflation profitieren als von den geringfügigen staatlichen Entlastungen. Die in der Politik heiß diskutierte Reform der sogenannten ‚kalten Progression‘ wirkt vor diesem Hintergrund wie ein Schattengefecht.

Bild: M&S Fotodesign – Fotolia

Helena