<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Arbeitsrecht - Familienwegweiser</title>
	<atom:link href="https://www.familienwegweiser.com/tag/arbeitsrecht/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link></link>
	<description>Ratgeber für Eltern und die Familie</description>
	<lastBuildDate>Tue, 07 Jan 2025 21:31:23 +0000</lastBuildDate>
	<language>de-DE</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.4.2</generator>
	<item>
		<title>Arbeitsrecht: mein Kind ist krank &#8211; und nun?</title>
		<link>https://www.familienwegweiser.com/arbeitsrecht-mein-kind-ist-krank-und-nun/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Helena]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 Jan 2014 21:03:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Familie & Beruf]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Kinder]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.familienwegweiser.com/?p=11</guid>

					<description><![CDATA[<p><strong>Das Kind liegt krank im Bett, in die Kindertagesstätte oder in die Schule kann es nicht gehen. Auch aus der Familie kann sich <a href="https://www.familienwegweiser.com/arbeitsrecht-mein-kind-ist-krank-und-nun/" class="read_more">mehr...</a></p>
<p>The post <a href="https://www.familienwegweiser.com/arbeitsrecht-mein-kind-ist-krank-und-nun/">Arbeitsrecht: mein Kind ist krank &#8211; und nun?</a> appeared first on <a href="https://www.familienwegweiser.com">Familienwegweiser</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das Kind liegt krank im Bett, in die Kindertagesstätte oder in die Schule kann es nicht gehen. Auch aus der Familie kann sich niemand um den Nachwuchs kümmern. Dürfen Arbeitnehmer in einem solchen Fall Urlaub nehmen oder müssen sie auf die Kulanz von Vorgesetzten hoffen?</strong></p>
<h2>Regelungen im Tarif- oder Arbeitsvertrag studieren</h2>
<p>Der Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuch regelt, dass Arbeitgeber aus wichtigen Gründen bezahlten Sonderurlaub gewähren müssen. Dazu zählt neben Todesfällen und Hochzeiten im engeren Familienkreis auch die Erkrankung des eigenen Kindes bis zum Alter von acht Jahren, wenn nur der Arbeitnehmer die Betreuung übernehmen kann. Die genaue Länge legt der Gesetzgeber nicht fest, die meisten Gerichte gehen aber von rund fünf Tagen im Jahr aus. In dieser Zeit muss der Arbeitgeber das volle Gehalt anrechnen, er darf diese freien Tage nicht vom eigentlichen Urlaubsanspruch abziehen. Achtung: Beide Seiten können die Anwendung des Paragrafen im Arbeitsvertrag explizit ausschließen, dann besteht kein Anspruch. Wird diese Thematik nicht erwähnt, gilt dagegen die Regelung des BGB. In vielen Tarifverträgen finden sich detaillierte Bestimmungen mit exakten Tagesangaben pro Jahr und einer Auflistung der Gründe.</p>
<h2>Kinderkrankengeld als Alternative</h2>
<p>Können sich Angestellte auf keinen Anspruch berufen oder dauert die Erkrankung länger, können sie sich dennoch ihrem Kind widmen und zugleich Geld empfangen. Gesetzlich Krankenversicherte können Kinderkrankengeld beantragen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:</p>
<p>• Keine im Haushalt lebende Person kann sich um das Kind sorgen, weil nicht vorhanden, selbst berufstätig oder ebenfalls erkrankt.</p>
<p>• Der Nachwuchs ist jünger als 12 Jahre.</p>
<p>• Versicherte legen ein ärztliches Attest vor, in dem ein Mediziner die Notwendigkeit der Pflege festhält.</p>
<p>Bei einem Kind dürfen sich Eltern bis zu zehn Tage im Jahr vom Arbeitgeber freistellen lassen, bei zwei Kindern 20 Tagen, bei drei und mehr Kindern maximal 25 Tage. Alleinerziehende verfügen über den doppelten Anspruch. In dieser Zeit kassieren Antragssteller von der Krankenkasse 70 % ihres Bruttolohns, höchstens 90 % ihres Nettolohnes.</p>
<h2>Zwei Möglichkeiten: Bezahlter Sonderurlaub und Kinderkrankengeld</h2>
<p>Bestenfalls nehmen Eltern erkrankter Kinder bezahlten Sonderurlaub, sie erhalten das volle Gehalt. Es kann aber sein, dass der Arbeitsvertrag dieses Recht ausschließt oder das die Anzahl der Tage nicht genügt. Dann stellt das Kinderkrankengeld eine hilfreiche Alternative dar, da sich Angestellte viel länger freistellen lassen können und immerhin 70 % des Bruttoeinkommens verzeichnen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>The post <a href="https://www.familienwegweiser.com/arbeitsrecht-mein-kind-ist-krank-und-nun/">Arbeitsrecht: mein Kind ist krank &#8211; und nun?</a> appeared first on <a href="https://www.familienwegweiser.com">Familienwegweiser</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Elternzeit und Mutterschutz im Arbeitsrecht</title>
		<link>https://www.familienwegweiser.com/elternzeit-und-mutterschutz-im-arbeitsrecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Helena]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 21 Apr 2012 08:54:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Elternzeit]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigungsschutz]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.familyinformationsource.com/?p=309</guid>

					<description><![CDATA[<p><strong>Für werdende Mütter bestehen bis zur Geburt und auch noch bis zu 4 Monate danach besondere gesetzliche Bestimmungen. Ist dem Arbeitgeber die Schwangerschaft <a href="https://www.familienwegweiser.com/elternzeit-und-mutterschutz-im-arbeitsrecht/" class="read_more">mehr...</a></p>
<p>The post <a href="https://www.familienwegweiser.com/elternzeit-und-mutterschutz-im-arbeitsrecht/">Elternzeit und Mutterschutz im Arbeitsrecht</a> appeared first on <a href="https://www.familienwegweiser.com">Familienwegweiser</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Für werdende Mütter bestehen bis zur Geburt und auch noch bis zu 4 Monate danach besondere gesetzliche Bestimmungen. Ist dem Arbeitgeber die Schwangerschaft rechtzeitig angezeigt worden, gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Sollte der Arbeitgeber eine werdende Mutter unberechtigt kündigen, ist es ratsam einen Anwalt einzuschalten, der beim zuständigen Arbeitsgericht fristgerecht Klage einreicht.</strong></p>
<h2>Ein Anwalt prüft bei einer Kündigung die Einhaltung der Fristen</h2>
<p>Selbst in der Probezeit gilt für werdende Mütter ein besonderer Kündigungsschutz. Auch wenn einer schwangeren Frau gekündigt wird, die nicht weiß, dass sie ein Kind erwartet kann mit einem Attest des Arztes und der Wahrung einer 14-tägigen Frist eine Kündigung angefochten werden. Besonders jüngere Frauen, die noch nicht allzu lange berufstätig sind oder eine Berufsausbildung absolvieren, lassen sich durch eine Kündigung leicht beeindrucken. Aber auch hier hat sich der Arbeitgeber an gesetzliche Bestimmungen zu halten und bestimmte Fristen zu wahren. Arbeitnehmerinnen, die sich unsicher sind, sollten daher einen Rechtsanwalt aufsuchen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht, wie unter <a href="http://www.anwaltskanzlei-online.de/" target="_blank" rel="noopener">www.anwaltskanzlei-online.de</a> hilft werdenden Müttern und überprüft die Korrespondenz mit dem Arbeitgeber bevor Klage beim Arbeitsgericht eingereicht wird.</p>
<h2>Väter genießen in der Elternzeit auch einen besonderen Kündigungsschutz</h2>
<p>Nach der Geburt des Kindes können sich die Eltern entscheiden, welcher Elternteil die Elternzeit in Anspruch nimmt. Hier gilt der besondere Kündigungsschutz für den Elternteil, der die Elternzeit in Anspruch nimmt. Der Arbeitnehmer darf in diesem Fall höchstens 8 Wochen vor Inanspruchnahme der Elternzeit gekündigt werden. Bis zum Ende der Elternzeit ist eine Kündigung in jedem Fall ausgeschlossen. Der Arbeitgeber hat allerdings das Recht die Kündigung bei der zuständigen Behörde zu beantragen. In den meisten Fällen wird die Kündigung von der Behörde, außer bei einer Betriebsstilllegung, abgelehnt. Nach der Elternzeit darf das Arbeitsverhältnis unter Wahrung der gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden.</p>
<h2>Einreichen der Klage bei ungerechtfertigter Kündigung</h2>
<p>Für viele Arbeitgeber bedeuten werdende Mütter oder Elternteile die eine Elternzeit in Anspruch nehmen zusätzliche Kosten. Deshalb versuchen einige Unternehmen immer wieder gesetzliche Bestimmungen zu umgehen und möchten sich auf diesem Weg von Arbeitnehmern zu trennen. Wer in diesen Zeiten gekündigt wird, sollte in jedem Fall einen Anwalt zurate ziehen oder selbstständig Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Hierbei sind die Klagefristen der Arbeitsgerichte zu wahren.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>The post <a href="https://www.familienwegweiser.com/elternzeit-und-mutterschutz-im-arbeitsrecht/">Elternzeit und Mutterschutz im Arbeitsrecht</a> appeared first on <a href="https://www.familienwegweiser.com">Familienwegweiser</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
