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	<title>Homeoffice - Familienwegweiser</title>
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	<description>Ratgeber für Eltern und die Familie</description>
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		<title>Das clever eingerichtete Homeoffice – Tipps</title>
		<link>https://www.familienwegweiser.com/cleveres-homeoffice-so-gestaltet-man-das-arbeitszimmer-richtig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Helena]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 06 Aug 2015 11:51:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Familie & Beruf]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitszimmer]]></category>
		<category><![CDATA[Büromöbel]]></category>
		<category><![CDATA[Homeoffice]]></category>
		<category><![CDATA[Raum]]></category>
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					<description><![CDATA[<p><strong>Wohnen und gleichzeitig arbeiten – gerade für Eltern, die nach einer Babypause wieder in den Beruf einsteigen, ist das Homeoffice eine ideale Lösung. <a href="https://www.familienwegweiser.com/cleveres-homeoffice-so-gestaltet-man-das-arbeitszimmer-richtig/" class="read_more">mehr...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Wohnen und gleichzeitig arbeiten – gerade für Eltern, die nach einer Babypause wieder in den Beruf einsteigen, ist das Homeoffice eine ideale Lösung. Doch zwischen Babywindeln, Milchfläschchen und Stofftieren lässt sich die Arbeit nicht wirklich gut verrichten. Was es also braucht, ist ein gut gestaltetes Arbeitszimmer. Praktisch soll es sein, und gleichzeitig ansprechend aussehen.</strong></p>
<h2>Der richtige Raum</h2>
<p>Zunächst muss sich <a href="http://deavita.com/innendesign/hausliches-arbeitszimmer-gestalten-einrichtungsideen.html" target="_blank">ein geeigneter Ort</a> in der Wohnung finden, an dem das Heimbüro errichtet werden kann. Viel Platz muss dafür nicht vorhanden sein. Dennoch sollte es eine ungestörte Ecke mit ausreichend Tageslicht sein, in die die nötigen Büromöbel hineinpassen. Ein eigenständiger, kleiner Raum ist perfekt. Dafür eignet sich zum Beispiel der ehemalige begehbare Kleiderschrank oder das niedliche Dachzimmer. Eine Ecke im Schlafzimmer bietet sich dagegen weniger an – Nachtruhe und Arbeiten sollten voneinander getrennt werden. Steht kein extra Zimmer zu Verfügung, helfen Raumteiler, Schiebegardinen oder Regale dabei, einen Arbeitsbereich abzutrennen.</p>
<h2>Stauraum, Stuhl und Tisch</h2>
<p>Stauraum sollte im Arbeitszimmer unbedingt vorhanden sein, um Bücher, Akten oder den üblichen Papierkram nicht herumfliegen zu lassen und gleichzeitig zur Hand zu haben. Ob Regal, Rollcontainer oder Zeitschriftenhalter – die Möglichkeiten sind vielfältig. Für das eigentliche Arbeiten benötigt man dann noch einen Schreibtisch und einen Schreibtischstuhl. Das Aussehen hängt dabei ganz vom persönlichen Geschmack ab und muss nichts mit einem grauen Großraumbüro zu tun haben. Alte Holzstühle und -tische im Vintagestil können genauso gut als Büromöbel genutzt werden wie hochmodernes Mobiliar in Hochglanz oder aus Glas. Ob <a href="http://www.joma.ch/" target="_blank">von einem Fachhändler</a> oder vom Flohmarkt – die Büromöbel sollten gefallen und bequem sein, damit das Arbeiten daran Spaß macht.</p>
<h2>Farbe, Pflanzen und Fotos</h2>
<p>Um die Arbeitsatmosphäre perfekt zu machen, lohnt es sich, in Dekoration zu investieren. Teuer muss diese allerdings nicht sein. Eine farbige Wand kann schon Wunder wirken: Laut <a href="http://www.zuhause.de/farben-im-wohnraum-wirken-auf-koerper-und-seele/id_44182988/index" target="_blank">Farbpsychologie</a> fördert Gelb die Kreativität, Blau beruhigt, Rot wirkt belebend und Grün harmonisch. Auch kleine Farbakzente bei Schreibtischlampe, Stifthalter oder Stuhlkissen können die Stimmung schon aufhellen. Pflanzen bringen zusätzlich Frische in den Raum und mit Fotos oder Bildern an der Wand fügt man seine persönliche Note hinzu.</p>
<h2>Weitere Tipps fürs Homeoffice</h2>
<p>Zwar sollte das Arbeitszimmer hell beleuchtet sein – Blendungen auf dem Computerbildschirm stören jedoch. Zum Schutz können Rollos oder Jalousien vor dem Fenster angebracht werden, die in kräftigen Farben die Atmosphäre gleichzeitig aufpeppen. Der Laptop ist zwar ein praktisches Utensil, für langfristiges Arbeiten eignet er sich allerdings weniger. Separate Tastatur und Maus, sowie ein Laptophalter, um den Bildschirm anzuheben, sollten unbedingt im Homeoffice genutzt werden, wenn kein Desktop-PC vorhanden ist. Um <a href="http://www.zuhause.de/die-neun-schlimmsten-suenden-im-arbeitszimmer/id_52373034/index" target="_blank">Kabelsalat und Stolperfallen zu vermeiden</a>, eignen sich Kabeltunnel. So wirkt der Arbeitsbereich zuhause auch gleich viel aufgeräumter.</p>
<p>Achtet man bei der Einrichtung seines Homeoffices auf den richtigen Platz, die passenden Büromöbel und eine nette Dekoration, geht die Arbeit zuhause gleich viel leichter von der Hand.</p>
<p>Foto: Thinkstock, 459929137, iStock, AmmentorpDK</p>
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		<title>Homeoffice: Das müssen Sie für die Steuer wissen</title>
		<link>https://www.familienwegweiser.com/homeoffice-das-muessen-sie-fuer-die-steuer-wissen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Helena]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 22 Mar 2015 12:25:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Familie & Beruf]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Homeoffice]]></category>
		<category><![CDATA[Steuervorteile]]></category>
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					<description><![CDATA[<p><strong>Früher war das Arbeitszimmer ein Steuersparmodell. Das gilt schon lange nicht mehr. Die Absetz-Möglichkeiten sind heute je nach Berufsgruppe unterschiedlich. Lesen Sie hier, <a href="https://www.familienwegweiser.com/homeoffice-das-muessen-sie-fuer-die-steuer-wissen/" class="read_more">mehr...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Früher war das Arbeitszimmer ein Steuersparmodell. Das gilt schon lange nicht mehr. Die Absetz-Möglichkeiten sind heute je nach Berufsgruppe unterschiedlich. Lesen Sie hier, was Sie für Ihre Steuererklärung wissen müssen.</strong></p>
<h2>Selbstständige und Freiberufler</h2>
<p>Das häusliche Arbeitszimmer ist vollständig von der Einkommensteuer absetzbar, wenn es der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit ist. Das ist der Fall, wenn ein freiberuflicher Journalist von zu Hause aus für verschiedenen Auftraggeber schreibt. Oder wenn ein Ingenieur nach dem altersbedingten Ausscheiden als Rentner weiterhin für seinen ehemaligen Arbeitgeber Gutachten erstellt. <a href="http://www.finanzen.net/nachricht/private-finanzen/Urteil-fuer-Rentner-Arbeitszimmer-Steuerabzug-auch-im-Ruhestand-moeglich-4209935" target="_blank2" class="broken_link">Rentner wurden übrigens kürzlich von Bundesfinanzhof darin bestätigt</a>, dass sie die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer absetzen können.<br />
In beiden Fällen findet die Arbeit zum allergrößten Teil im Arbeitszimmer statt, daher können die Ausgaben in voller Höhe bei der Steuer berücksichtigt werden. Ein Arbeitnehmer kann in diesem Fall Werbungskosten geltend machen, Selbstständige können sämtlichen Ausgaben als Betriebsausgaben abziehen. Eine private Nutzung des Arbeitszimmers ist jedoch nur in sehr geringem Umfang erlaubt. Die Einrichtung kann nach den jeweiligen Vorschriften abgeschrieben werden. Einen Überblick über Büromöbel vom Fachgeschäft finden Sie <a href="http://www.joma.ch/" target="_blank">hier</a>.</p>
<h2>Lehrer und Außendienstmitarbeiter</h2>
<p>Einen Höchstbetrag von 1.250 Euro sieht der Gesetzgeber für diese Situation vor: Hat der Arbeitnehmer keinen anderen Arbeitsplatz, aber die Arbeit im heimischen Büro steht nicht im Mittelpunkt seiner Tätigkeit, dann kann er Ausgaben bis maximal 1.250 Euro in der Steuer angeben. Ein typisches Beispiel für diese Regelung sind Lehrer. Der Mittelpunkt ihrer Tätigkeit ist das Unterrichten; Unterrichtsvorbereitung und Korrektur von Arbeiten finden zuhause statt, weil die Schule keinen Arbeitsplatz bereithält. Auch Außendienstmitarbeiter können mit entsprechende Begründung die Kosten für ein Arbeitszimmer angeben.</p>
<h2>Und so funktioniert der Steuerabzug:</h2>
<p>&#8211;	Das Zimmer gehört zur Wohnung (auch Keller, Dachgeschoss, falls eine Wohneinheit)<br />
&#8211;	Es dient (fast) ausschließlich der beruflichen und/oder betrieblichen Nutzung<br />
&#8211;	Die Kosten der Wohnung können anteilig abgesetzt werden<br />
&#8211;	Der Höchstbetrag von 1.250 ist kein Pauschbetrag, alle Ausgaben werden nachgewiesen</p>
<p>Grundsätzlich können die Arbeitszimmerkosten nicht abgezogen werden, wenn der Arbeitgeber einen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Das gilt auch, wenn beide Seiten einen Homeoffice-Tag vereinbaren oder sogenannte Telearbeitsplätze eingerichtet werden – solange für den Arbeitnehmer im Betrieb ein Arbeitsplatz bereitsteht, kann er keine Ausgaben für einen Arbeitsplatz zuhause geltend machen. Ausnahme: Der Arbeitgeber verbietet ausdrücklich, an einigen Tagen das Firmenbüro zu nutzen, oder es stehen nach dem Pool-Prinzip weniger Arbeitsplätze zur Verfügung als es Arbeitnehmer gibt.</p>
<p>Bildquelle: Thinkstock, iStock, nyul</br></br></p>
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