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	<title>Kündigungsschutz - Familienwegweiser</title>
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	<description>Ratgeber für Eltern und die Familie</description>
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		<title>Elternzeit und Mutterschutz im Arbeitsrecht</title>
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		<pubDate>Sat, 21 Apr 2012 08:54:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Elternzeit]]></category>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Für werdende Mütter bestehen bis zur Geburt und auch noch bis zu 4 Monate danach besondere gesetzliche Bestimmungen. Ist dem Arbeitgeber die Schwangerschaft rechtzeitig angezeigt worden, gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Sollte der Arbeitgeber eine werdende Mutter unberechtigt kündigen, ist es ratsam einen Anwalt einzuschalten, der beim zuständigen Arbeitsgericht fristgerecht Klage einreicht.</strong></p>
<h2>Ein Anwalt prüft bei einer Kündigung die Einhaltung der Fristen</h2>
<p>Selbst in der Probezeit gilt für werdende Mütter ein besonderer Kündigungsschutz. Auch wenn einer schwangeren Frau gekündigt wird, die nicht weiß, dass sie ein Kind erwartet kann mit einem Attest des Arztes und der Wahrung einer 14-tägigen Frist eine Kündigung angefochten werden. Besonders jüngere Frauen, die noch nicht allzu lange berufstätig sind oder eine Berufsausbildung absolvieren, lassen sich durch eine Kündigung leicht beeindrucken. Aber auch hier hat sich der Arbeitgeber an gesetzliche Bestimmungen zu halten und bestimmte Fristen zu wahren. Arbeitnehmerinnen, die sich unsicher sind, sollten daher einen Rechtsanwalt aufsuchen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht, wie unter <a href="http://www.anwaltskanzlei-online.de/" target="_blank" rel="noopener">www.anwaltskanzlei-online.de</a> hilft werdenden Müttern und überprüft die Korrespondenz mit dem Arbeitgeber bevor Klage beim Arbeitsgericht eingereicht wird.</p>
<h2>Väter genießen in der Elternzeit auch einen besonderen Kündigungsschutz</h2>
<p>Nach der Geburt des Kindes können sich die Eltern entscheiden, welcher Elternteil die Elternzeit in Anspruch nimmt. Hier gilt der besondere Kündigungsschutz für den Elternteil, der die Elternzeit in Anspruch nimmt. Der Arbeitnehmer darf in diesem Fall höchstens 8 Wochen vor Inanspruchnahme der Elternzeit gekündigt werden. Bis zum Ende der Elternzeit ist eine Kündigung in jedem Fall ausgeschlossen. Der Arbeitgeber hat allerdings das Recht die Kündigung bei der zuständigen Behörde zu beantragen. In den meisten Fällen wird die Kündigung von der Behörde, außer bei einer Betriebsstilllegung, abgelehnt. Nach der Elternzeit darf das Arbeitsverhältnis unter Wahrung der gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden.</p>
<h2>Einreichen der Klage bei ungerechtfertigter Kündigung</h2>
<p>Für viele Arbeitgeber bedeuten werdende Mütter oder Elternteile die eine Elternzeit in Anspruch nehmen zusätzliche Kosten. Deshalb versuchen einige Unternehmen immer wieder gesetzliche Bestimmungen zu umgehen und möchten sich auf diesem Weg von Arbeitnehmern zu trennen. Wer in diesen Zeiten gekündigt wird, sollte in jedem Fall einen Anwalt zurate ziehen oder selbstständig Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Hierbei sind die Klagefristen der Arbeitsgerichte zu wahren.</p>
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