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	<title>Versicherungsschutz - Familienwegweiser</title>
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	<description>Ratgeber für Eltern und die Familie</description>
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		<title>tecis-Tipp: Status quo checken, Versicherungs&#173;beiträge sparen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Helena]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Feb 2016 10:16:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Beiträge]]></category>
		<category><![CDATA[Familienversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkasse]]></category>
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					<description><![CDATA[<p><strong>Gerade Familien sollten gut versichert sein und die eigene Absicherung regelmäßig überprüfen. Einsparungspotenzial gibt es für gesetzlich Versicherte dank der Familienversicherung: Kinder und <a href="https://www.familienwegweiser.com/tecis-tipp-status-quo-checken-versicherungsbeitraege-sparen/" class="read_more">mehr...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Gerade Familien sollten gut versichert sein und die eigene Absicherung regelmäßig überprüfen. Einsparungspotenzial gibt es für gesetzlich Versicherte dank der Familienversicherung: Kinder und sogar der Partner können ohne zusätzliche Kosten mitversichert werden.</strong></p>
<h2>Schnell und bequem: tecis prüft den Versicherungsschutz</h2>
<p>Bei vielen Familien ist das Geld knapp. Da mag der Gedanke naheliegen, bei den Versicherungen zu sparen – doch ein guter Versicherungsschutz ist Pflicht. Wie es um die Absicherung der Familie bestellt ist, lässt sich bequem online mit dem Check-up von <a href="http://www.tecis-check-up.de/" target="_blank" class="broken_link">tecis</a> prüfen. Einen solchen Status-quo-Check sollte man regelmäßig durchführen und gegebenenfalls bei seinen Versicherungen nachjustieren.</p>
<h2>Die Familienversicherung: Wann die Gratis-Mitversicherung möglich ist</h2>
<p>Die gute Nachricht für Familien: Versicherungsbeiträge lassen sich sparen, ohne Abstriche beim <a href="https://www.familienwegweiser.com/finanzen/haftpflicht-hausrat-co-ist-ihre-familie-gut-abgesichert/" target="_blank">Versicherungsschutz</a> machen zu müssen – das ist für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich. Über die Familienversicherung kann die ganze Familie versichert werden, und nur ein Familienmitglied zahlt Beiträge. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:</p>
<ul>
<li>Soll der Partner mitversichert werden, muss es sich um einen Ehegatten oder einen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner im Rahmen einer eingetragenen Lebensgemeinschaft handeln. Der Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft kann nicht über die Familienversicherung kostenfrei mitversichert werden.</li>
<li>Der Partner darf nicht mehr als 405 Euro im Monat verdienen. Übt er einen Minijob aus, dürfen es nicht mehr als 450 Euro/Monat sein.</li>
<li>Der Partner darf nicht im Hauptberuf als Selbstständiger tätig sein, konkret nicht mehr als 18 Stunden in der Woche eine selbstständige Tätigkeit ausüben.</li>
<li>Der Partner muss seinen Wohnsitz in Deutschland haben.</li>
<li>Kinder, die nicht selbst berufstätig sind, können bis zu ihrem 23. Lebensjahr mitversichert werden. Das gilt auch für Stief- und Pflegekinder. Gehen Kinder zu einer Schule oder befinden sie sich in der Ausbildung, ist eine Mitversicherung bis zum Alter von 25 möglich.</li>
</ul>
<h2>Mitversicherung bei Krankenkasse beantragen</h2>
<p>Die Mitversicherung von Familienmitgliedern muss bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden, bei der der gesetzlich Versicherte Mitglied ist. Die Kassen stellen dafür auf ihren Internetseiten die entsprechenden Anträge bereit, die natürlich wahrheitsgemäß ausgefüllt werden müssen. Außerdem überprüfen die Krankenkassen in regelmäßigen Abständen per Fragebogen, ob die Voraussetzungen für die kostenlose Mitversicherung weiterhin erfüllt sind.</p>
<p></br>Img: Thinkstock, 497433953, iStock, anyaberkut </br></br></p>
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		<title>Das Baby ist da &#8211; Die richtige Versicherung zur Elternzeit</title>
		<link>https://www.familienwegweiser.com/das-baby-ist-da-die-richtige-versicherung-zur-elternzeit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Helena]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Jun 2015 09:19:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Elternzeit]]></category>
		<category><![CDATA[Familienversicherung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p><strong>Nachwuchs ist unterwegs – berufstätige, werdende Eltern können nach der Geburt ihres Kindes eine Elternzeit beantragen. Wenn das Kind selbst betreut werden soll, <a href="https://www.familienwegweiser.com/das-baby-ist-da-die-richtige-versicherung-zur-elternzeit/" class="read_more">mehr...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Nachwuchs ist unterwegs – berufstätige, werdende Eltern können nach der Geburt ihres Kindes eine Elternzeit beantragen. Wenn das Kind selbst betreut werden soll, besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres darauf ein Anspruch. Gibt der Arbeitgeber seine Zustimmung, können zwölf Monate dieser Elternzeit auch zwischen dem dritten und dem zwölften Lebensjahr des Kindes genommen werden.</strong></p>
<h2>Was passiert während der Elternzeit mit der Krankenversicherung?</h2>
<p>Wenn während der Schwangerschaft ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bestand, steht der werdenden Mutter oder dem werdenden Vater für die drei Jahre der Elternzeit eine beitragsfreie Versicherung zu. Der Übergang in eine gesetzliche Krankenversicherung erfolgt dann automatisch wieder, wenn nach dem Ablauf der Elternzeit eine Beschäftigung aufgenommen oder auch Arbeitslosengeld bezogen wird. Ist weder das eine, noch das andere der Fall, können Mutter oder Vater sich selbst und das Kind über den Partner in der Familienversicherung anmelden.</p>
<h2>Wie beantragt man die Elternzeit?</h2>
<p>Sinn der Elternzeit ist es, nach der Geburt eines Kindes für einen bestimmten Zeitraum von der Arbeit freigestellt zu werden. Damit die damit verbundene beitragsfreie Versicherung genehmigt wird, muss die Elternzeit rechtzeitig bei der zuständigen Krankenversicherung und dem Arbeitgeber beantragt werden. Wenn beide Partner nach dem Ende der Elternzeit wieder in ein Arbeitsverhältnis zurückkehren und sie gesetzlich bei verschiedenen Krankenkassen versichert sind, kann frei darüber entschieden werden, bei welcher der beiden Krankenkassen das Kind beitragsfrei mitversichert wird. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass nicht nur leibliche, sondern auch Stief-, Enkel-, Pflege- und Adoptionspflegekindern der beitragsfreie Schutz einer Versicherung zusteht. Ist eine werdende Mutter nicht berufstätig, kann bereits während der Schwangerschaft ein Antrag zur Aufnahme des Neugeborenen an die Krankenkasse des Partners gestellt werden.</p>
<h2>Versicherungsschutz für Kinder – die Familienversicherung</h2>
<p>Jedes Kind hat bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Anspruch auf eine beitragsfreie Versicherung in der Familienversicherung. Geht es dann aber noch zur Schule oder steckt in einer Ausbildung, kann die Zugehörigkeit zur Familienversicherung auch über diesen Zeitraum hinaus verlängert werden.</p>
<p>Will man seine Familie gut absichern, sollte das Elternteil, das maßgeblich für den Unterhalt der Familie sorgt, den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung in Betracht ziehen. Leider ist das noch bei viel zu wenigen der Fall, wie eine Umfrage von tecis zeigt. Bei der Umfrage konfrontiert ein Moderator Menschen auf der Straße mit der Tatsache, dass nur jeder Fünfte über eine solche Berufsunfähigkeitsversicherung verfügt.</p>
<p>Kann der Hauptverdiener durch Krankheit oder einen Unfall seinen Beruf nicht mehr ausüben, kann es schnell finanziell eng werden für die Familie. Damit das nicht passiert, können online erste Informationen gesammelt und diese dann später mit dem Berater besprochen werden. Der Versicherungs- oder Bankberater kann dann bei der Auswahl der passenden Versicherung helfen.</p>
<p></br>IMG: Thinkstock, 481393743, iStock, kukhunthod</br></br></p>
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