Home » Familie & Beruf » Das ändert sich mit dem neuen Mutterschutzgesetz

Das ändert sich mit dem neuen Mutterschutzgesetz

Das Mutterschutzgesetz gilt für berufstätige werdende Mütter unabhängig von der Dauer und Art ihrer Beschäftigung. Nur Hausfrauen und Selbstständige ohne Angestellte sind davon ausgenommen. Eine Reform war überfällig, das Bundeskabinett hat hierzu nun einem Gesetzentwurf zugestimmt.

Wichtige Forderungen im Mutterschutz

Das Kabinett folgt allen wesentlichen Forderungen des Familienministeriums unter Manuela Schwesig (SPD). In seiner gegenwärtigen Fassung wurde das Mutterschutzgesetz 1952 verabschiedet, seither gab es keine Änderungen mehr. Die Gesellschaft hat sich aber dramatisch gewandelt, daher musste das Mutterschutzgesetz angepasst werden. Dazu sagte die Ministerin Schwesig, die Reform des Mutterschutzes richte sich nach den heutigen Realitäten. Das veraltete Gesetz sei nunmehr auf der Höhe der Zeit. Zentral ist bei der Reform die Ausweitung des Mutterschutzes auf Studentinnen und Schülerinnen, die bisher ausgeschlossen waren. Auch bringt das neue Gesetz den Frauen mehr Freiheiten. Schwangere können beispielsweise auf eigenen Wunsch vor der Geburt etwas länger arbeiten. Die entsprechende Forderung kam aus der Ärzteschaft – von Ärztinnen, die auch werdende Mütter waren.

Die Neuregelungen des Mutterschutzes im Überblick

  • Nach der Geburt eines behinderten Kindes verlängert sich die Schutzfrist von bisher acht auf nunmehr zwölf Wochen.
  • Nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche erhalten die betroffenen Frauen Kündigungsschutz.
  • Werdende Mütter genießen mit dem neuen Gesetz einheitliche, branchenunabhängige Regelungen zur Sonntags-, Feiertags-, Mehr- und Nachtarbeit.
  • Beamtinnen, Soldatinnen und selbstständige Geschäftsführerinnen genießen zukünftig ebenfalls den Mutterschutz, allerdings die Beamtinnen und Soldatinnen in an das Gesetz angelehnten Rechtsverordnungen.

Verabschiedung des Gesetzes

Noch im Laufe des Jahres 2016 soll das Gesetz verabschiedet werden, damit es am 1. Januar 2017 in Kraft treten kann. Die Änderungen wurden nicht diskussionslos beschlossen. So wollte Manuela Schwesig die Beamtinnen und Soldatinnen vollständig ins Gesetz aufnehmen, doch es blieb bei Sonderregelungen (die auch für Ministerinnen gelten). Der Passus zu den selbstständigen Geschäftsführerinnen ist noch nicht restlos klar. Die bundesweit einheitliche Regelung für die Studentinnen und Schülerinnen wollte Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) zunächst nicht, doch Studentenverbände setzten sich mit ihrer Forderung nach einer bundeseinheitlichen Lösung durch. Diese und andere Regelungen können jedoch von Fall zu Fall auch flexibel gehandhabt werden.


Bildquelle: Thinkstock, 177707926, iStock, Antonio_Diaz

Helena