Home » Finanzen » So können Familien Steuern sparen

So können Familien Steuern sparen

Kinder kosten Geld – im Durchschnitt rund 600 Euro pro Monat und Kind. Bis die Kleinen großgezogen sind, geben Eltern insgesamt etwa 130.000 Euro aus. Doch selbst nachdem der Nachwuchs erwachsen ist, fallen Kosten an. Durch Ausbildung oder Studium können weitere 100.000 Euro fällig werden, wie die Verbraucherzentrale Bayern einmal ausgerechnet hat. Doch Eltern können schon von Anfang Geld zurücklegen – indem sie vom Staat Unterstützung und Steuererleichterungen bekommen.

Kinderfreibetrag statt Kindergeld

Ohne jeglichen Voraussetzungen erhalten Eltern für Tochter und Sohn bis zu deren 18. Lebensjahr Kindergeld. Für die ersten beiden Kinder sind das 184 Euro monatlich, für das dritte Kind 190 Euro und für jedes weitere 215 Euro im Monat. Statt des Kindergelds können Eltern beim Fiskus aber auch Freibeträge fordern. Diese steuerlichen Erleichterungen können bis zu 7.008 Euro jährlich betragen. Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung dann automatisch, womit die Eltern mehr Geld sparen können – in der Regel lohnt sich ab einem Jahreseinkommen von 63.418 Euro der Freibetrag mehr. Weitere Informationen zum Kindergeld und den Freibeträgen findet man hier.

Betreuungskosten von der Steuer absetzen

Die Kosten für die Kinderbetreuung, zum Beispiel in der Tagesstätte, dem Kindergarten oder dem Hort, können bei der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Ein Drittel müssen die Eltern aber mindestens selbst zahlen: Maximal zwei Drittel beziehungsweise ein Höchstbetrag von 4.000 Euro im Jahr werden erstattet. Außerdem darf das Kind nicht älter als 14 Jahre alt sein und die Aufwendungen nicht für Sport- oder Nachhilfekosten zählen.

Entlastungsgeld für Alleinerziehende

Wer alleinerziehend ist, kann neben den Kinderfreibeträgen auch einen Entlastungsbetrag geltend machen. Dieser liegt bei 1.308 Euro jährlich und vermindert das zu versteuernde Einkommen. Bei einem Wechsel in Steuerklasse II mindert der Entlastungsbetrag gleichzeitig die monatliche Lohnsteuer.

Bild: Thinkstock / 158793844 / iStock / lafralavaga

Werbung
Helena