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Nachfolgeregelung in Familienunternehmen: Die besten Tipps

„Streit kommt in den besten Familien vor“, so ein altes Sprichwort. Aber zum Zeitpunkt der Übergabe eines Familienunternehmens die nächste Generation kommt ein solcher Streit denkbar ungelegen. Und derlei Zwistigkeiten treten häufiger auf, als man denkt: Ungefähr jeder zweite familiengeführte Betrieb scheitert am Sprung in die nächste Generation. Damit in Ihrem Familienunternehmen die Nachfolge so reibungs- und geräuschlos über die Bühnen geht wie bei dem niedersächsischen Fleischwarenproduzenten Schwarz Cranz, lesen Sie diese Tipps.

1.Klären Sie die Übertragung möglichst früh

Es ist unabdingbar, sich ab einem Alter von etwa 50 Jahren mit dieser Thematik auseinanderzusetzen. Ab 55 Jahren sollte man sich ernsthafte Gedanken machen. Eine noch nicht geregelte Nachfrage ab einem Alter von 60 Jahren sehen Experten als ernstes Problem. Gehen Sie die Übertragung so früh wie möglich an, etwa auf dem Weg der vorweggenommenen Erbfolge.

2. Regeln Sie die Abfindungen

Mögliche Abfindungszahlungen müssen ebenfalls zeitig geklärt werden, wie etwa Zahlungen wegen eines Pflichtteilsverzichts oder solche an weichende Geschwister. Kümmern Sie sich zudem um die eigene wirtschaftliche Sicherstellung; beispielsweise durch Wohn-, Altenteil- und Nießbrauchsrechte.

3.Einigen Sie sich auf einen Nachfolger

Zum Nachfolger in der Unternehmensleitung sollte nur ein Kind benannt werden, auch für den Fall, dass mehrere in Betracht kommen. Sollte eine Erbengemeinschaft die Firma übernehmen, sind sowohl Liquidität als auch Unternehmenskontinuität gefährdet – einer der Erben könnte jederzeit auf eine Auszahlung seines Anteils bestehen.
Bei Schwarz Cranz beispielsweise waren sich die beiden Geschäftsführer einig, dass der Nachfolger ein Mann sein sollte. Als die heutige Geschäftsführerin Kristin Schwarz begann, sich im Unternehmen einen Namen zu machen und so die beiden Herren überzeugte, war die Nachfolge schnell geklärt.

4.Stimmen Sie Verträge aufeinander ab

Falls der Ehepartner nicht als Erbe eingesetzt, muss auch der den Zugewinnausgleich im Rahmen eines Ehevertrages geregelt werden: Dieser modifizierte Güterstand spart Erbschaftssteuer. Folgende Urkunden sollten aufeinander abgestimmt sein: das Testament, der Ehevertrag, die Übergabeverträge sowie – falls erforderlich – die Satzung bei einer Kapitalgesellschaft.

5.Nutzen Sie Freibeträge aus

Schon zu Lebzeiten können Sie Freibeträge ausnutzen, um Erbschaftssteuer zu sparen. Ein Steuerberater hilft dabei, rechtzeitig eine langfristige Vermögensplanung aufzustellen.

6.Ziehen Sie einen Notar hinzu

Auch wenn viele die Kosten scheuen: Ein Notar berät fachkundig und nimmt die nötigen Beurkundungen vor. Damit die Neutralität des Notars gewährleistet ist, sind die Kosten gesetzlich geregelt: Auschlaggebend sind die Vermögenswerte und die Kostenordnung.


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Helena