Home » Finanzen » Seit erstem Januar: Kindergeld nur mit ID-Nummer

Seit erstem Januar: Kindergeld nur mit ID-Nummer

Seit 1. Januar ist es soweit: Eltern bekommen nur noch Kindergeld, wenn Sie den Familienkassen ihre Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) und die ihrer Kinder mitteilen.

Der Grund: Der Staat möchte damit Doppelzahlungen unterbinden und auch ungerechtfertigte Zahlungen ins Ausland verhindern. Pro Steueridentifikationsnummer gibt es somit nur eine Auszahlung. Die Familienkassen gestatten jedoch, dass die Steuer-ID in 2016 noch nachgereicht werden kann. Das heißt: Wer bereits Kindergeld bezieht, bekommt in diesem Jahr weiterhin Geld. Aber: Sie müssen noch in 2016 die Steuer-ID nachreichen. Andernfalls sind die Familienkassen gesetzlich verpflichtet, das ab Januar 2016 gezahlte Kindergeld zurückzufordern.

Steuer-ID der Kasse schriftlich mitteilen

Die Steuer-ID muss der Kasse schriftlich mitgeteilt werden. Das Kindergeld muss schriftlich bei der Familienkasse für Arbeit gestellt werden. Bei den neuen Formularen für Kindergeld-Anträge ist bereits vermerkt, dass die Angabe der steuerlichen Identifikationsnummern für den Antragsteller sowie das berechtigte Kind zwingend sind. Obwohl die steuerliche Identifikationsnummer erst im Jahr 2008 eingeführt wurde, muss diese auch trotzdem für Kinder, deren Geburt vor 2008 lag, gemeldet werden.

Wer bekommt Kindergeld?

Grundsätzlich bekommt jedes Kind bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld. Wenn es ein Studium oder eine Ausbildung absolviert, verlängert sich der Zeitraum bis zum 25. Lebensjahr. Jugendliche, die arbeitslos sind, haben einen Anspruch bis zum 21. Lebensjahr. Sie richtet sich nach der Anzahl der Kinder. Für das erste und zweite Kind gibt es 190 Euro, das dritte Kind bekommt 196 und ab dem vierten Kind werden 221 Euro monatlich gezahlt.

So fordern Sie Ihre Steueridentifikationsnummer nach

Sollten Sie das Schreiben mit Ihrer Steuer-ID verloren haben, finden Sie die Nummer auch auf Lohnsteuererklärungen und auch auf Einkommenssteuerbescheiden. Sie können Ihre Steuer-ID auch beim Finanzamt erfragen. Dies geschieht jedoch nur unter Vorlage von Ausweisdokumenten, telefonische Auskünfte wird das Finanzamt – aus datenschutzrechtlichen Gründen – nicht machen.


Fotoquelle: Thinkstock, 200363008, Digital Vision, Flying Colours Ltd

Helena