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	<title>Elternzeit - Familienwegweiser</title>
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	<description>Ratgeber für Eltern und die Familie</description>
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		<title>Das Baby ist da &#8211; Die richtige Versicherung zur Elternzeit</title>
		<link>https://www.familienwegweiser.com/das-baby-ist-da-die-richtige-versicherung-zur-elternzeit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Helena]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Jun 2015 09:19:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Elternzeit]]></category>
		<category><![CDATA[Familienversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p><strong>Nachwuchs ist unterwegs – berufstätige, werdende Eltern können nach der Geburt ihres Kindes eine Elternzeit beantragen. Wenn das Kind selbst betreut werden soll, <a href="https://www.familienwegweiser.com/das-baby-ist-da-die-richtige-versicherung-zur-elternzeit/" class="read_more">mehr...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Nachwuchs ist unterwegs – berufstätige, werdende Eltern können nach der Geburt ihres Kindes eine Elternzeit beantragen. Wenn das Kind selbst betreut werden soll, besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres darauf ein Anspruch. Gibt der Arbeitgeber seine Zustimmung, können zwölf Monate dieser Elternzeit auch zwischen dem dritten und dem zwölften Lebensjahr des Kindes genommen werden.</strong></p>
<h2>Was passiert während der Elternzeit mit der Krankenversicherung?</h2>
<p>Wenn während der Schwangerschaft ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bestand, steht der werdenden Mutter oder dem werdenden Vater für die drei Jahre der Elternzeit eine beitragsfreie Versicherung zu. Der Übergang in eine gesetzliche Krankenversicherung erfolgt dann automatisch wieder, wenn nach dem Ablauf der Elternzeit eine Beschäftigung aufgenommen oder auch Arbeitslosengeld bezogen wird. Ist weder das eine, noch das andere der Fall, können Mutter oder Vater sich selbst und das Kind über den Partner in der Familienversicherung anmelden.</p>
<h2>Wie beantragt man die Elternzeit?</h2>
<p>Sinn der Elternzeit ist es, nach der Geburt eines Kindes für einen bestimmten Zeitraum von der Arbeit freigestellt zu werden. Damit die damit verbundene beitragsfreie Versicherung genehmigt wird, muss die Elternzeit rechtzeitig bei der zuständigen Krankenversicherung und dem Arbeitgeber beantragt werden. Wenn beide Partner nach dem Ende der Elternzeit wieder in ein Arbeitsverhältnis zurückkehren und sie gesetzlich bei verschiedenen Krankenkassen versichert sind, kann frei darüber entschieden werden, bei welcher der beiden Krankenkassen das Kind beitragsfrei mitversichert wird. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass nicht nur leibliche, sondern auch Stief-, Enkel-, Pflege- und Adoptionspflegekindern der beitragsfreie Schutz einer Versicherung zusteht. Ist eine werdende Mutter nicht berufstätig, kann bereits während der Schwangerschaft ein Antrag zur Aufnahme des Neugeborenen an die Krankenkasse des Partners gestellt werden.</p>
<h2>Versicherungsschutz für Kinder – die Familienversicherung</h2>
<p>Jedes Kind hat bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Anspruch auf eine beitragsfreie Versicherung in der Familienversicherung. Geht es dann aber noch zur Schule oder steckt in einer Ausbildung, kann die Zugehörigkeit zur Familienversicherung auch über diesen Zeitraum hinaus verlängert werden.</p>
<p>Will man seine Familie gut absichern, sollte das Elternteil, das maßgeblich für den Unterhalt der Familie sorgt, den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung in Betracht ziehen. Leider ist das noch bei viel zu wenigen der Fall, wie eine Umfrage von tecis zeigt. Bei der Umfrage konfrontiert ein Moderator Menschen auf der Straße mit der Tatsache, dass nur jeder Fünfte über eine solche Berufsunfähigkeitsversicherung verfügt.</p>
<p>Kann der Hauptverdiener durch Krankheit oder einen Unfall seinen Beruf nicht mehr ausüben, kann es schnell finanziell eng werden für die Familie. Damit das nicht passiert, können online erste Informationen gesammelt und diese dann später mit dem Berater besprochen werden. Der Versicherungs- oder Bankberater kann dann bei der Auswahl der passenden Versicherung helfen.</p>
<p></br>IMG: Thinkstock, 481393743, iStock, kukhunthod</br></br></p>
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		<item>
		<title>Elternzeit ist Zeit für den Nachwuchs &#8211; Das sollten Sie wissen</title>
		<link>https://www.familienwegweiser.com/elternzeit-ist-zeit-fuer-den-nachwuchs-das-sollten-sie-wissen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Helena]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 May 2015 14:56:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kinder]]></category>
		<category><![CDATA[Elternzeit]]></category>
		<category><![CDATA[Nachwuchs]]></category>
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					<description><![CDATA[<p><strong>Die Elternzeit ist dafür gedacht, Zeit für Ihre Familie zu haben, wenn das Kind oder die Kinder noch sehr klein sind. Zurzeit können <a href="https://www.familienwegweiser.com/elternzeit-ist-zeit-fuer-den-nachwuchs-das-sollten-sie-wissen/" class="read_more">mehr...</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Elternzeit ist dafür gedacht, Zeit für Ihre Familie zu haben, wenn das Kind oder die Kinder noch sehr klein sind. Zurzeit können Sie Elternzeit bis zum 3. Geburtstag des Kindes in Anspruch nehmen, und einen Teil der Elternzeit auch danach. Lesen Sie hier, was Sie über die Elternzeit wissen sollten.</strong></p>
<p>Elternzeit ermöglicht Familien flexible Lösungen – sie können Elternzeit abwechselnd nehmen oder gleichzeitig, und sie können einer Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit nachgehen.</p>
<p>Hier sind unsere 8 Tipps für Ihre Elternzeit:</p>
<ol>
<li>Der richtige Zeitpunkt, um Elternzeit zu beantragen</li>
</ol>
<p>Elternzeit beantragen Sie spätestens sieben Wochen vor Beginn – also entweder vor dem errechneten Geburtstermin oder bei Arbeitnehmerinnen vor sieben Wochen vor dem Ende der Mutterschutzfrist. Die Mutterschutzzeit wird dann auf die Elternzeit angerechnet.</p>
<ol start="2">
<li>So lange dürfen Sie Elternzeit nehmen</li>
</ol>
<p>Die Elternzeit ist pro Kind und Elternteil auf drei Jahre begrenzt. Die Eltern können sich abwechseln, und jedes Elternteil kann seine Elternzeit in zwei Abschnitte aufteilen. Mit Zustimmung des Arbeitgebers können Sie zwölf Monate auch nach dem 3. Geburtstag (aber vor dem 8. Geburtstag) des Kindes nehmen.</p>
<ol start="3">
<li>Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit</li>
</ol>
<p>Auf die Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit haben Sie einen Rechtanspruch. Dieser Anspruch ist unabhängig vom Recht auf Elternzeit, aber wie die Rechtsanwälte von heldt zülch &#038; partner erläutern, kann es sinnvoll sein, die Elternzeit und die Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit zeitgleich zu beantragen.</p>
<ol start="4">
<li>Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen</li>
</ol>
<p>Die Elternzeit hat keine verlängernde Wirkung auf ein befristetes Arbeitsverhältnis – es endet zum vereinbarten Zeitpunkt. Ausnahmeregelungen gibt es für wissenschaftliche Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen an der Universität, und für Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung.</p>
<ol start="5">
<li>Für diese Kinder können Sie Elternzeit nehmen</li>
</ol>
<p>Elternzeit können Sie für leibliche Kinder nehmen, für Adoptivkinder, Pflegekinder und für die Kinder Ihres Ehepartners oder eingetragenen Lebensgefährten. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Großeltern und andere Verwandte Elternzeit nehmen.</p>
<ol start="6">
<li>Kündigung während der Elternzeit</li>
</ol>
<p>Während der Elternzeit darf der Arbeitgeber Ihnen nicht kündigen, es gilt ein absolutes Kündigungsverbot. Der Kündigungsschutz beginnt ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie Elternzeit verlangen.</p>
<ol start="7">
<li>Was passiert, wenn ein zweites Kind kommt</li>
</ol>
<p>Für jedes Kind besteht ein eigener Anspruch auf Elternzeit. Wenn sich die Zeiten überschneiden, kann diese Zeit übertragen werden.</p>
<ol start="8">
<li>Krankenversicherung während der Elternzeit</li>
</ol>
<p>Die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt bestehen. Auch freiwillig Versicherte können in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben- setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.</p>
<p></br>IMG: Thinkstock, iStock, Zurijeta</br></br></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Zeit für den Nachwuchs &#8211; die Elternzeit</title>
		<link>https://www.familienwegweiser.com/zeit-fuer-den-nachwuchs-die-elternzeit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Helena]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 09 May 2015 14:13:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Elternzeit]]></category>
		<category><![CDATA[Nachwuchs]]></category>
		<category><![CDATA[Teilzeitbeschäftigung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p><strong>Wenn der Nachwuchs sich ankündigt, beginnt für viele Eltern die Planung: Wer nimmt Elternzeit? Für wie lange? Und wie steht es mit Teilzeitbeschäftigung <a href="https://www.familienwegweiser.com/zeit-fuer-den-nachwuchs-die-elternzeit/" class="read_more">mehr...</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Wenn der Nachwuchs sich ankündigt, beginnt für viele Eltern die Planung: Wer nimmt Elternzeit? Für wie lange? Und wie steht es mit Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit? Lesen Sie hier, was Sie zur Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit wissen müssen.</strong></p>
<h2>Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit</h2>
<p>Zuhause bleiben mit dem Kleinkind – das kann schön sein. Aber es macht unter Umständen auch einsam. Der Kontakt zu Kollegen, die Herausforderung bei der Arbeit fehlen vielen jungen Müttern und Vätern in Elternzeit. Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit bietet eine gute Alternative: Sie halten die Kontakt zur Berufswelt, und haben trotzdem Zeit für Ihren Nachwuchs.</p>
<p>Auf die Teilzeitarbeit in der Elternzeit haben Sie einen Rechtsanspruch. Sie können zwischen 15 und 30 Stunden pro Woche in ihrer bisherigen Tätigkeit arbeiten. Am besten Sie einigen sich mit Ihrem Arbeitgeber einvernehmlich, welches Modell am besten zu Ihrer Situation und für den Betriebsablauf passt. An diesen gemeinsamen Vorschlag sind dann beide Parteien – also der Arbeitgeber und Sie – gebunden.</p>
<h2>Der Antrag auf Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit</h2>
<p>Doch auch wenn es keine einvernehmliche Vereinbarung gibt, können Sie Teilzeit in der Elternzeit beantragen. Dabei müssen Sie einige Voraussetzungen beachten. Zum einen muss ihr Arbeitgeber mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigen. Zum anderen muss Ihr Arbeitsverhältnis bei diesem Arbeitgeber bereits mehr als sechs Monate ohne Unterbrechung bestanden haben.</p>
<p>Sie müssen den Antrag spätestens sieben Wochen vor Beginn der Teilzeitbeschäftigung stellen. Hilfestellung für Ihren Antrag auf Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit finden Sie hier. Im Antrag sollten Sie darlegen, wie viele Stunden Sie arbeiten möchten, über welchen Zeitraum (mindestens zwei Monate), und wie die Arbeitsstunden verteilt werden sollten. Außerdem benennen Sie Beginn und die Dauer der Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit.</p>
<h2>Dringende betriebliche Gründe</h2>
<p>Wenn dringende betriebliche Gründe dagegensprechen, kann der Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit ablehnen, allerdings muss er dies gut begründen. Die Anforderungen sind hoch; der Arbeitgeber muss detailliert belegen, dass dringende betriebliche Gründe gegen die Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit sprechen.</p>
<p>Doch wenn Sie den Arbeitgeber frühzeitig (z.B. gleichzeitig mit der Beantragung der Elternzeit) informieren, so dass er oder sie genügend Zeit hat, für die neue Situation zu planen, kann die Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit für beide Seiten ein Gewinn sein. Denn schließlich bleiben Sie mit Ihrem Know-how dem Unternehmen erhalten, und gleichzeitig verpassen Sie keine wichtige Entwicklung, so dass Sie nach Ende der Elternzeit wieder nahtlos in Ihrem Vollzeitjob zurückkehren.</p>
<p>IMG: Thinkstock, iStock, gpointstudio</br></br></p>
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		<item>
		<title>Das sollten Sie über die deutsche Elternzeit wissen</title>
		<link>https://www.familienwegweiser.com/das-sollten-sie-ueber-die-deutsche-elternzeit-wissen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Helena]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 May 2015 14:55:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kinder]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Elternzeit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p><strong>Elternzeit gibt jungen Familien die Chance, sich Zeit für ihre Kleinkinder zu nehmen, ohne den Anschluss im Beruf zu verlieren. Paare teilen sich <a href="https://www.familienwegweiser.com/das-sollten-sie-ueber-die-deutsche-elternzeit-wissen/" class="read_more">mehr...</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Elternzeit gibt jungen Familien die Chance, sich Zeit für ihre Kleinkinder zu nehmen, ohne den Anschluss im Beruf zu verlieren. Paare teilen sich die Elternzeit auf, sie halten über Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit Kontakt zur Berufswelt und können sogar einen Teil der Elternzeit ins Vorschulalter verschieben. Lesen Sie hier, was Sie über Elternzeit wissen sollten.</strong></p>
<h2>Wer kann Elternzeit nehmen?</h2>
<p>Nach deutschem Recht haben Eltern Anspruch auf eine unbezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung. Für maximal drei Jahre können sie ihren Arbeitsvertrag ruhen lassen. Dabei hat pro Kind jedes Elternteil einen eigenen Anspruch, die Elternzeit kann also auch von beiden Eltern gleichzeitig genommen werden. Einen Teil der Elternzeit lässt sich auf einen späteren Zeitpunkt übertragen: Zwölf Monate der Elternzeit können zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes liegen. Dazu benötigen Sie allerdings die Zustimmung des Arbeitgebers.</p>
<p>Elternzeit gibt es für leibliche Kinder, für Adoptivkinder und für die Kinder des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners. Die Elternzeit müssen Sie schriftlich beantragen: Schreiben Sie dazu Ihrem Arbeitgeber spätestens sieben Wochen, bevor die Elternzeit beginnen soll, und lassen Sie sich den Empfang quittieren. In der Erklärung legen Sie sich verbindlich für die ersten zwei Lebensjahre des Kindes fest – so hat der Arbeitgeber eine realistische Chance, mit Ihrer Elternzeit zu planen.</p>
<h2>Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit</h2>
<p>Während der Elternzeit gilt generell ein Kündigungsschutz, der frühestens acht Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnt. Außerdem haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht, ihre bisherige Tätigkeit bei ihrem Arbeitgeber in Teilzeit auszuüben. Die Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit darf nicht weniger als 15 und nicht mehr als 30 Wochenstunden betragen. Allerdings müssen gewisse Bedingungen gegeben sein. Der Arbeitgeber muss beispielsweise mehr als 15 Beschäftigte haben, und das Arbeitsverhältnis sollte länger als sechs Monate bestehen. Weitere Voraussetzungen für die Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit finden Sie unter www.heldt-zuelch.de.</p>
<p>Für die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer ist es außerdem sinnvoll, den Arbeitgeber frühzeitig (also bei Beantragung der Elternzeit) über den Wunsch nach Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit zu informieren. So hat er mehr Zeit für die betriebliche Planung – eine Ablehnung wird dann schwieriger. Wenn eine einvernehmliche Einigung nicht möglich ist, kann anwaltlicher Rat angebracht sein, um den Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit auch einseitig durchzusetzen.</p>
<h2>Elternzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz</h2>
<p>Für die Beantragung der Elternzeit spielt der Wohnsitz keine Rolle: Entscheidend ist, ob das Arbeitsverhältnis deutschem Arbeitsrecht unterliegt. Das heißt, auch Beschäftigte, die von ihrem Arbeitgeber ins Ausland geschickt wurden oder Grenzgänger können Elternzeit ohne Einschränkung beantragen. Dies gilt allerdings nicht für das Elterngeld: Dieses wird nur an diejenigen ausgezahlt, die einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Erkundigen Sie sich im Einzelfall bei den Elterngeldstellen. In der Schweiz gibt es übrigens keine Regelung, die der österreichischen Elternkarenz oder der deutschen Elternzeit entspricht. Dort endet der Mutterschutz 14 Wochen nach der Geburt.</p>
<p>Foto: Thinkstock, 179043689, iStock, Getty Images, Photography by Solaria<br />
</br></p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Familienplanung &#8211; immer mehr junge Väter gehen in Elternzeit</title>
		<link>https://www.familienwegweiser.com/familienplanung-immer-mehr-junge-vaeter-gehen-in-elternzeit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Helena]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Oct 2013 20:03:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Elterngeld]]></category>
		<category><![CDATA[Elternzeit]]></category>
		<category><![CDATA[Familienplanung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p><strong>Nachdem vor wenigen Jahren viele werdende Väter nach Beantragung von Elternzeit noch unverständliche Blicke ihres Arbeitgebers ernteten, wird diese Entscheidung mehr und mehr <a href="https://www.familienwegweiser.com/familienplanung-immer-mehr-junge-vaeter-gehen-in-elternzeit/" class="read_more">mehr...</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Nachdem vor wenigen Jahren viele werdende Väter nach Beantragung von Elternzeit noch unverständliche Blicke ihres Arbeitgebers ernteten, wird diese Entscheidung mehr und mehr zur akzeptierten Normalität. Anstatt zielstrebig die eigene Karriere in den Vordergrund zu stellen, entscheiden sich mit Stolz und gutem Gewissen immer mehr junge Väter dafür, eine Auszeit vom Job zu nehmen, um ihren Sprösslingen das Lätzchen zu binden und mit Holzspielzeug zu spielen. Basierend auf neuesten statistischen Erhebungen machen mittlerweile 28 Prozent von ihrem Recht auf Elternzeit Gebrauch &#8211; Tendenz steigend.</strong><br />
<span id="more-2226"></span></p>
<h2>Erfolgsmodell Elterngeld</h2>
<p>Die Elternzeit ist ein Zeitraum unbezahlter Freistellung vom Beruf auf den abhängig Beschäftigte einen gesetzlichen Anspruch haben. Für Selbstständige gilt dieser Anspruch nicht. Ein wichtiger Grund für die stark angestiegene Inanspruchnahme der Elternzeit von Vätern ist die Einführung des Elterngeldes im Jahre 2007. Das Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung, die es Mutter und Vater ermöglicht, insgesamt 14 Monate aus dem Beruf auszuscheiden. Die Einführung des Elterngeldes wird von Wissenschaftlern und Funktionären überwiegend als Erfolg gewertet. Anders als bspw. beim Ehegattensplittung oder dem Betreuungsgeld entstehen durch das Elterngeld keine Zielkonflikte. Stattdessen überwiegen die positiven Effekte, die insbesondere auch zu einer Verbesserung der Situation der Mütter beitragen. So ermöglicht die Option, einen Teil der Erziehungsverantwortung an ihre Männer abzugeben, bspw. einen deutlich leichteren Wiedereinstieg in den Beruf. Zudem ist ein Anstieg der Geburtenraten in der Gruppe der über 35-jährigen Akademikerinnen zu beobachten.</p>
<h2>Verhalten gegenüber dem Arbeitgeber</h2>
<p>Für viele werdende Väter ist das Beantragen von Elternzeit beim Arbeitgeber nach wie vor ein heikles Thema. Organisationsberater Hans Georg Nelles empfiehlt, sich im Vorfeld im Kollegenkreis umzuhören, um herauszufinden, welche Erfahrungen beim Beantragen der Elternzeit gemacht wurden. Anstatt die Thematik vor sich herzuschieben, hält er es für günstig, die Entscheidung dem Arbeitgeber möglichst früh mitzuteilen. So entsteht für beide Seiten Planungssicherheit. Er gibt jedoch zu bedenken, dass ein Kündigungsschutz erst 8 Wochen vor der Elternzeit besteht und die Entscheidung dem Arbeitgeber aus taktischen Gründen auch nicht vorher mitgeteilt werden sollte.</p>
<h2>Eine neue Generation von Vätern</h2>
<p>Experten gehen davon aus, dass in Zukunft immer mehr Väter von ihrem Recht auf Elternzeit Gebrauch machen werden. Bevölkerungswissenschaftler Martin Burjard ist der Ansicht, dass hierdurch ein neues Vaterbild entstehen wird, welches auch gesellschaftlich-kulturelle Änderungen mit sich bringen wird.  Weitere Informationen zu der Thematik Elternzeit für Väter können Sie auf aber-natuerlich.de finden.</p>
<p>&nbsp;</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Elternzeit und Mutterschutz im Arbeitsrecht</title>
		<link>https://www.familienwegweiser.com/elternzeit-und-mutterschutz-im-arbeitsrecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Helena]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 21 Apr 2012 08:54:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Elternzeit]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigungsschutz]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.familyinformationsource.com/?p=309</guid>

					<description><![CDATA[<p><strong>Für werdende Mütter bestehen bis zur Geburt und auch noch bis zu 4 Monate danach besondere gesetzliche Bestimmungen. Ist dem Arbeitgeber die Schwangerschaft <a href="https://www.familienwegweiser.com/elternzeit-und-mutterschutz-im-arbeitsrecht/" class="read_more">mehr...</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Für werdende Mütter bestehen bis zur Geburt und auch noch bis zu 4 Monate danach besondere gesetzliche Bestimmungen. Ist dem Arbeitgeber die Schwangerschaft rechtzeitig angezeigt worden, gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Sollte der Arbeitgeber eine werdende Mutter unberechtigt kündigen, ist es ratsam einen Anwalt einzuschalten, der beim zuständigen Arbeitsgericht fristgerecht Klage einreicht.</strong></p>
<h2>Ein Anwalt prüft bei einer Kündigung die Einhaltung der Fristen</h2>
<p>Selbst in der Probezeit gilt für werdende Mütter ein besonderer Kündigungsschutz. Auch wenn einer schwangeren Frau gekündigt wird, die nicht weiß, dass sie ein Kind erwartet kann mit einem Attest des Arztes und der Wahrung einer 14-tägigen Frist eine Kündigung angefochten werden. Besonders jüngere Frauen, die noch nicht allzu lange berufstätig sind oder eine Berufsausbildung absolvieren, lassen sich durch eine Kündigung leicht beeindrucken. Aber auch hier hat sich der Arbeitgeber an gesetzliche Bestimmungen zu halten und bestimmte Fristen zu wahren. Arbeitnehmerinnen, die sich unsicher sind, sollten daher einen Rechtsanwalt aufsuchen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht, wie unter <a href="http://www.anwaltskanzlei-online.de/" target="_blank" rel="noopener">www.anwaltskanzlei-online.de</a> hilft werdenden Müttern und überprüft die Korrespondenz mit dem Arbeitgeber bevor Klage beim Arbeitsgericht eingereicht wird.</p>
<h2>Väter genießen in der Elternzeit auch einen besonderen Kündigungsschutz</h2>
<p>Nach der Geburt des Kindes können sich die Eltern entscheiden, welcher Elternteil die Elternzeit in Anspruch nimmt. Hier gilt der besondere Kündigungsschutz für den Elternteil, der die Elternzeit in Anspruch nimmt. Der Arbeitnehmer darf in diesem Fall höchstens 8 Wochen vor Inanspruchnahme der Elternzeit gekündigt werden. Bis zum Ende der Elternzeit ist eine Kündigung in jedem Fall ausgeschlossen. Der Arbeitgeber hat allerdings das Recht die Kündigung bei der zuständigen Behörde zu beantragen. In den meisten Fällen wird die Kündigung von der Behörde, außer bei einer Betriebsstilllegung, abgelehnt. Nach der Elternzeit darf das Arbeitsverhältnis unter Wahrung der gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden.</p>
<h2>Einreichen der Klage bei ungerechtfertigter Kündigung</h2>
<p>Für viele Arbeitgeber bedeuten werdende Mütter oder Elternteile die eine Elternzeit in Anspruch nehmen zusätzliche Kosten. Deshalb versuchen einige Unternehmen immer wieder gesetzliche Bestimmungen zu umgehen und möchten sich auf diesem Weg von Arbeitnehmern zu trennen. Wer in diesen Zeiten gekündigt wird, sollte in jedem Fall einen Anwalt zurate ziehen oder selbstständig Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Hierbei sind die Klagefristen der Arbeitsgerichte zu wahren.</p>
<p>&nbsp;</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Hilfen vom Staat nach der Geburt</title>
		<link>https://www.familienwegweiser.com/hilfen-vom-staat-nach-der-geburt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Helena]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 Feb 2012 13:34:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kinder]]></category>
		<category><![CDATA[Elterngeld]]></category>
		<category><![CDATA[Elternzeit]]></category>
		<category><![CDATA[Erziehungsgeld]]></category>
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					<description><![CDATA[<p><strong>Früher gab es nach der Geburt für drei Jahre das Erziehungsgeld, das jedoch 2007 ausgelaufen ist und dadurch 2009 zum letzten Mal gezahlt <a href="https://www.familienwegweiser.com/hilfen-vom-staat-nach-der-geburt/" class="read_more">mehr...</a></p>
<p>The post <a href="https://www.familienwegweiser.com/hilfen-vom-staat-nach-der-geburt/">Hilfen vom Staat nach der Geburt</a> appeared first on <a href="https://www.familienwegweiser.com">Familienwegweiser</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Früher gab es nach der Geburt für drei Jahre das Erziehungsgeld, das jedoch 2007 ausgelaufen ist und dadurch 2009 zum letzten Mal gezahlt wurde. Aufgrund von vielerlei Kritik, da es keine Gleichberechtigung gab und viele bevorzugt oder benachteiligt wurden, ist es in Elterngeld umgewandelt worden. Dieses ist für die Personen vorgesehen, die sich um ihr Kind kümmern müssen und dadurch keiner Arbeit nachgehen können.</strong><span id="more-3002"></span></p>
<h2>Was ist beim Bezug von staatlichen Leistungen zu beachten</h2>
<p>Das Elterngeld wird in der Regel für zwölf Monate, also ein ganzes Jahr, unmittelbar nach dem Mutterschutz für die Mutter bezahlt. Es kann jedoch auf insgesamt 14 Monate verlängert werden, wenn der Mann noch zwei Monate nehmen möchte. In Ausnahmefällen wie zum Beispiel bei alleinerziehenden Müttern, kann es insgesamt auf 14 Monate verlängert werden. Wichtig dabei ist jedoch, dass es nicht gezahlt wird, wenn die Mütter voll zum Arbeiten gehen und ein bestimmtes Einkommen übersteigen. Die Höhe wird aufgrund des Einkommens vor der Geburt berechnet und liegt zwischen 65 % und 100 %. Es muss schriftlich bei den zuständigen Elterngeldstellen des jeweiligen Wohnortes beantragt werden.</p>
<h2>Was ist der Sinn, dass der Staat dieses fördert</h2>
<p>Die Frage, die sich immer wieder stellt, ist die, warum Elterngeld gezahlt wird und Elternzeit gewährt wird. Bereits zu der Zeit als es Erziehungsgeld gab, wurden immer wieder Diskussionen darüber entfacht. Es ist jedoch sehr sinnvoll, dass dies gewährleistet wird und dadurch auch ein Stück weit der Unterhalt des neugeborenen Kindes gesichert ist. Mütter, die sich um ihre Kinder kümmern, haben einen sogenannten 24 Stunden Job, was nicht gerade einfach ist, da sie sich nicht einfach ausruhen können, sondern immer für ihr Kind da sein müssen. Dies soll in Deutschland entsprechend gesichert und auch gefördert werden, um damit dem Wohle des Kindes entgegen zu kommen. Schließlich ist es wichtig, dass die Mütter gerade in den ersten Lebensmonaten sehr viel Zeit mit ihrem Kind verbringen sollten, damit es sich richtig entwickeln kann. Dabei geht es in erster Linie darum, dass die Mütter die Elternzeit mit dem Baby genießen können und dadurch zu einer gesunden Entwicklung beitragen.</p>
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		<title>Erziehungsurlaub für Väter</title>
		<link>https://www.familienwegweiser.com/erziehungsurlaub-fuer-vaeter/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Helena]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 19 Sep 2011 14:25:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kinder]]></category>
		<category><![CDATA[Elternzeit]]></category>
		<category><![CDATA[Erziehungsurlaub]]></category>
		<category><![CDATA[Vater]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.baby-check.de/?p=961</guid>

					<description><![CDATA[<p><strong>Alle Eltern, die berufstätig sind, können laut Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz Elternzeit in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass der oder die Berufstätige für einen <a href="https://www.familienwegweiser.com/erziehungsurlaub-fuer-vaeter/" class="read_more">mehr...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Alle Eltern, die berufstätig sind, können laut Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz Elternzeit in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass der oder die Berufstätige für einen bestimmten Zeitraum von der Arbeit freigestellt werden kann. So können sich auch Väter mehr bei der Kindererziehung einbringen. </strong></p>
<h2>Wann wird die Elternzeit genommen?</h2>
<p>Meistens wird die Elternzeit von 12 Monaten in den ersten 3 Lebensjahren des Kindes genommen. Sie kann jedoch in Absprache mit dem Arbeitgeber bis zum Ende des 8. Lebensjahres des Kindes in Anspruch gekommen werden. Mutter und Vater können entweder gleichzeitig Erziehungsurlaub nehmen oder nacheinander. Beide Elternteile arbeiten in dieser Zeit nicht. Allerdings ist eine Teilzeit- oder Nebenbeschäftigung von 30 Stunden in der Woche erlaubt. Meistens nimmt nur ein Elternteil die Elternzeit in Anspruch.</p>
<p>Nach dem Erziehungsurlaub kann der Kindsvater seine alte Stellung wieder aufnehmen, ohne den Verlust des Arbeitsplatzes befürchten zu müssen.</p>
<h2>Möglichkeiten</h2>
<p>Heute nutzen 18 % der Väter diese Möglichkeit, mehr für die Familie da zu sein. Es ist davon auszugehen, dass die Väter die Elternzeit deshalb bisher so wenig nutzen, da durch die unbezahlte Freistellung eine große Einbuße an finanziellen Mitteln hervorgeht. Auch bedenken viele Männer einen Karriereknick. Zudem sehen die Väter es als große Herausvorderung, die Elternzeit nach den eigenen Vorstellungen und Idealen zu verbringen.</p>
<p>Dabei kommt die Erziehungszeit für Väter der Familie zugute. Die Väter erleben die Familie bewusster mit, da sie den Tagesablauf miterleben und sehen, wie die Familie wächst. Die Kinder erlangen einen besseren Bezug zum Vater. Außerdem möchten viele Väter ihrer Partnerin helfen, die stressige erste Zeit mit dem Nachwuchs besser zu meistern und wollen ihr hilfreich zur Seite stehen. Laut einer Umfrage haben sich die meisten Väter, die in Elternzeit waren, hinterher positiv dazu ausgedrückt.</p>
<p>Auch sind im Kindergarten heute schon Väterkrabbelgruppen gegründet worden, in denen sich Männer über Ihre Elternzeit austauschen können, und sich so nicht mehr als Außenseiter fühlen müssen.</p>
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