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	<title>Mutterschutzgesetz - Familienwegweiser</title>
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	<description>Ratgeber für Eltern und die Familie</description>
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		<title>Das ändert sich mit dem neuen Mutterschutzgesetz</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Helena]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 28 May 2016 11:56:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Familie & Beruf]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Mutterschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Mutterschutzgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Neuregelung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p><strong>Das Mutterschutzgesetz gilt für berufstätige werdende Mütter unabhängig von der Dauer und Art ihrer Beschäftigung. Nur Hausfrauen und Selbstständige ohne Angestellte sind davon <a href="https://www.familienwegweiser.com/das-aendert-sich-mit-dem-neuen-mutterschutzgesetz/" class="read_more">mehr...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das Mutterschutzgesetz gilt für berufstätige werdende Mütter unabhängig von der Dauer und Art ihrer Beschäftigung. Nur Hausfrauen und Selbstständige ohne Angestellte sind davon ausgenommen. Eine Reform war überfällig, das Bundeskabinett hat hierzu nun einem Gesetzentwurf zugestimmt.</strong></p>
<h2>Wichtige Forderungen im Mutterschutz</h2>
<p>Das Kabinett folgt allen wesentlichen Forderungen des Familienministeriums unter Manuela Schwesig (SPD). In seiner gegenwärtigen Fassung wurde das Mutterschutzgesetz 1952 verabschiedet, seither gab es keine Änderungen mehr. Die Gesellschaft hat sich aber dramatisch gewandelt, daher musste das Mutterschutzgesetz angepasst werden. Dazu sagte die Ministerin Schwesig, die Reform des Mutterschutzes richte sich nach den heutigen Realitäten. Das veraltete Gesetz sei nunmehr auf der Höhe der Zeit. Zentral ist bei der Reform die Ausweitung des Mutterschutzes auf Studentinnen und Schülerinnen, die bisher ausgeschlossen waren. Auch bringt das neue Gesetz den Frauen mehr Freiheiten. Schwangere können beispielsweise auf eigenen Wunsch vor der Geburt etwas länger arbeiten. Die entsprechende Forderung kam aus der Ärzteschaft – von Ärztinnen, die auch werdende Mütter waren.</p>
<h2>Die Neuregelungen des Mutterschutzes im Überblick</h2>
<ul>
<li>Nach der Geburt eines behinderten Kindes verlängert sich die Schutzfrist von bisher acht auf nunmehr zwölf Wochen.</li>
<li>Nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche erhalten die betroffenen Frauen Kündigungsschutz.</li>
<li>Werdende Mütter genießen mit dem neuen Gesetz einheitliche, branchenunabhängige Regelungen zur Sonntags-, Feiertags-, Mehr- und Nachtarbeit.</li>
<li>Beamtinnen, Soldatinnen und selbstständige Geschäftsführerinnen genießen zukünftig ebenfalls den Mutterschutz, allerdings die Beamtinnen und Soldatinnen in an das Gesetz angelehnten Rechtsverordnungen.</li>
</ul>
<h2>Verabschiedung des Gesetzes</h2>
<p>Noch im Laufe des Jahres 2016 soll das Gesetz verabschiedet werden, damit es am 1. Januar 2017 in Kraft treten kann. Die Änderungen wurden nicht diskussionslos beschlossen. So wollte Manuela Schwesig die Beamtinnen und Soldatinnen vollständig ins Gesetz aufnehmen, doch es blieb bei Sonderregelungen (die auch für Ministerinnen gelten). Der Passus zu den selbstständigen Geschäftsführerinnen ist noch nicht restlos klar. Die bundesweit einheitliche Regelung für die Studentinnen und Schülerinnen wollte Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) zunächst nicht, doch Studentenverbände setzten sich mit ihrer Forderung nach einer bundeseinheitlichen Lösung durch. Diese und andere Regelungen können jedoch von Fall zu Fall auch flexibel gehandhabt werden.<br />
</br><br />
Bildquelle: Thinkstock, 177707926, iStock, Antonio_Diaz </br></br></p>
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		<title>Baby stillen</title>
		<link>https://www.familienwegweiser.com/baby-stillen-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Helena]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Nov 2009 12:06:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kinder]]></category>
		<category><![CDATA[Milch abpumpen]]></category>
		<category><![CDATA[Mutterschutzgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[stillen]]></category>
		<category><![CDATA[Stillposition]]></category>
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					<description><![CDATA[<p><strong>Sein Baby stillen härtet den Säugling gegen Krankheiten ab. Aus diesem Grund propagiert die Weltgesundheitsorganisation (WHO) auch das Babystillen bis zum 6. Lebensmonat. <a href="https://www.familienwegweiser.com/baby-stillen-2/" class="read_more">mehr...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Sein Baby stillen härtet den Säugling gegen Krankheiten ab. Aus diesem Grund propagiert die Weltgesundheitsorganisation (WHO) auch das Babystillen bis zum 6. Lebensmonat. </strong><span id="more-2951"></span></p>
<p><strong>Insbesondere in den Industrienationen allerdings ist das Stillen des Babys bis zu diesem Zeitpunkt meist nicht realisierbar. Stress, dem die jungen Mütter in dieser Zeit im besonderen Maße ausgesetzt sind und auch gesellschaftliche und berufliche Verpflichtungen lassen das Baby stillen heute schon immer früher enden. </strong></p>
<h2>Stillen für berufstätige Mütter – eine große Hürde</h2>
<p>Dabei hält die Kleinkinderernähungsindustrie entsprechende Beikost Produkte parat, die es einer jungen Mutter auch schon wenige Monate nach der Geburt eines Kindes ermöglicht, wieder in den Beruf einzusteigen. Ihr Baby stillen zu können muss ein Arbeitgeber seiner Mitarbeiterin im Rahmen des Mutterschutzgesetzes aber auch noch nach den 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt einräumen.</p>
<h2>Muttermilch abpumpen</h2>
<p>Dabei besteht natürlich auch die Möglichkeit in einer Kinderkrippe oder bei Verwandten, die das Kind in der Abwesenheit der Mutter bei der Arbeit hüten zuvor abgepumpte Milch dem Säugling über eine Flasche zu geben. In einem derartigen Fall wird heute allerdings häufig in der Abwesenheit der Mutter bei der Arbeit auf die so genannte Beikost im Rahmen von Gemüsebrei ab dem 4. Monat zurückgegriffen.</p>
<h2>Die Stillposition</h2>
<p>Der Idealfall beim Babystillen ist insbesondere aber der, dass eine Mutter zeitlich in der Lage dazu ist ihr Baby an der Brust zu füttern. Die klassische Stillposition ist der so genannte Wiegegriff. Hierbei liegt das Baby in den Armen der Mutter und liegt mit dem Gesicht der Mutter zugewandt, und zwar in der Höhe der Brustwarze. Ideal ist es, wenn das Baby durch ein Kissen gestützt wird. Hierzu ideal ist ein Stillkissen. Damit es bei der Mutter zu keinem Milchstau kommt, ist es empfehlenswert einen Wechsel der Stillpositionen vorzunehmen. Letztlich hat dies auch Auswirkung auf die Milchmenge der Mutter. Wie ein Baby gestillt wird, hängt aber letztlich von der Kultur ab, der die junge Mutter angehört.</p>
<p>&nbsp;</p>
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