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	<title>Steuern - Familienwegweiser</title>
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	<description>Ratgeber für Eltern und die Familie</description>
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		<title>So können Familien Steuern sparen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Helena]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 17 Apr 2016 09:27:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Betreuungskosten]]></category>
		<category><![CDATA[Entlastungsgeld]]></category>
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		<category><![CDATA[Kinder]]></category>
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					<description><![CDATA[<p><strong>Kinder kosten Geld – im Durchschnitt rund 600 Euro pro Monat und Kind. Bis die Kleinen großgezogen sind, geben Eltern insgesamt etwa 130.000 <a href="https://www.familienwegweiser.com/den-kindern-sei-dank-koennen-familien-steuern-sparen/" class="read_more">mehr...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Kinder kosten Geld – im Durchschnitt rund 600 Euro pro Monat und Kind. Bis die Kleinen großgezogen sind, geben Eltern insgesamt etwa 130.000 Euro aus. Doch selbst nachdem der Nachwuchs erwachsen ist, fallen Kosten an. Durch Ausbildung oder Studium können weitere 100.000 Euro fällig werden, wie die Verbraucherzentrale Bayern einmal ausgerechnet hat. Doch Eltern können schon von Anfang Geld zurücklegen – indem sie vom Staat Unterstützung und Steuererleichterungen bekommen.</strong></p>
<h2>Kinderfreibetrag statt Kindergeld</h2>
<p>Ohne jeglichen Voraussetzungen erhalten Eltern für Tochter und Sohn bis zu deren 18. Lebensjahr Kindergeld. Für die ersten beiden Kinder sind das 184 Euro monatlich, für das dritte Kind 190 Euro und für jedes weitere 215 Euro im Monat. Statt des Kindergelds können Eltern beim Fiskus aber auch Freibeträge fordern. Diese steuerlichen Erleichterungen können bis zu 7.008 Euro jährlich betragen. Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung dann automatisch, womit die Eltern mehr Geld sparen können – in der Regel lohnt sich ab einem Jahreseinkommen von 63.418 Euro der Freibetrag mehr. Weitere Informationen zum Kindergeld und den Freibeträgen <a href="http://www.idee-fuer-mich.de/steuern-sparen-fuer-familien-938.html" target="_blank">findet man hier</a>.</p>
<h2>Betreuungskosten von der Steuer absetzen</h2>
<p>Die Kosten für die Kinderbetreuung, zum Beispiel in der Tagesstätte, dem Kindergarten oder dem Hort, können bei der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Ein Drittel müssen die Eltern aber mindestens selbst zahlen: Maximal zwei Drittel beziehungsweise ein Höchstbetrag von 4.000 Euro im Jahr werden erstattet. Außerdem darf das Kind nicht älter als 14 Jahre alt sein und die Aufwendungen nicht für Sport- oder Nachhilfekosten zählen.</p>
<h2>Entlastungsgeld für Alleinerziehende</h2>
<p>Wer alleinerziehend ist, kann neben den Kinderfreibeträgen auch einen Entlastungsbetrag geltend machen. Dieser liegt bei 1.308 Euro jährlich und vermindert das zu versteuernde Einkommen. Bei einem Wechsel in Steuerklasse II mindert der Entlastungsbetrag gleichzeitig die monatliche Lohnsteuer.</p>
<p>Bild: Thinkstock / 158793844 / iStock / lafralavaga</p>
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		<title>Steuern, Freibeträge, Kindergeld: Änderungen in 2016</title>
		<link>https://www.familienwegweiser.com/steuern-freibetraege-kindergeld-aenderungen-in-2016/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Helena]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Jan 2016 13:48:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[2016]]></category>
		<category><![CDATA[Kindergeld]]></category>
		<category><![CDATA[Kinderzuschlag]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Unterhalt]]></category>
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					<description><![CDATA[<p><strong>Das ist jetzt für Familien neu: Hier lesen Sie, was sich in 2016 alles ändert.</strong></p>
<p> Weniger Steuern für alle </p>
<p>Seit Beginn des Jahres <a href="https://www.familienwegweiser.com/steuern-freibetraege-kindergeld-aenderungen-in-2016/" class="read_more">mehr...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das ist jetzt für Familien neu: Hier lesen Sie, was sich in 2016 alles ändert.</strong></p>
<h2>Weniger Steuern für alle</h2>
<p>Seit Beginn des Jahres ist der Grundfreibetrag auf 8.652 Euro gestiegen. Er ist der maximale Einkommensbetrag, auf den keine Steuern zu zahlen sind. Unterhaltspflichtige können im neuen Jahr maximal 8.652 Euro als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen, ebenso wie bisher die Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge des Unterstützten in Höhe von mehr als jährlich 624 Euro.</p>
<h2>Nachschlag beim Kinderzuschlag</h2>
<p>Diese Info kann besonders für Geringverdiener wichtig sein: Sie erhalten unter gewissen Voraussetzungen bei der Familienkasse der Arbeitsagentur einen Zuschlag. Anspruch haben Eltern oder Alleinerziehende, die den Bedarf ihrer Kinder aus ihren finanziellen Einnahmen nicht allein bewältigen können. Sie bekommen ab dem ersten Juli dieses Jahres pro Kind 160 Euro (bisher: 140 Euro). Der Kinderzuschlag muss bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden.</p>
<h2>Es gibt mehr Kindergeld</h2>
<p>Seit dem ersten Januar dieses Jahres erhöht sich das Kindergeld um zwei Euro pro Kind. Fürs erst- und zweitgeborene Kind gibt es nun jeden Monat jeweils statt 188 Euro nun 190 Euro, fürs dritte statt 194 nun 196 Euro und für jeden weiteren Nachkommen statt 219 jetzt 221 Euro. Eine weitere Änderung betrifft die Steuer-Identifikationsnummer: Sie muss ab diesem Jahr sowohl für sich selbst als auch für den eigenen Nachwuchs bei der Familienkasse schriftlich eingereicht werden. Hintergrund ist, das die Behörde kindergeldberechtigte Personen eindeutig identifizieren kann. Die Regelung ist auch für die Kinder gültig, die vor der Einführung dieser Regel geboren wueden.<br />
Auf den Neueinträgen ist jetzt ein besonderes Feld für die Steuer-Identifikationsnummer enthalten.</p>
<h2>Mehr Unterhalt für Trennungskinder</h2>
<p>Nachwuchs von Eltern, die getrennt leben, bekommt ab diesem Jahr mehr Unterhalt. Die Bedarfsätze der sogenannten „Düsseldorfer Tabelle“ werden erhöht: Der Mindestunterhalt für ein Kind beträgt bis zum fünften Lebensjahr seit Januar 335 Euro, bis zum elften Lebensjahr 384 Euro und bis zum 17. Lebensjahr 450 Euro. Diese neuen Sätze beziehen sich auf niedrigste Einkommen bis 1.500 Euro.<br />
Elternteile, die mehr verdienen, müssen zum Teil deutlich mehr zahlen.<br />
</br><br />
Foto: Thinkstock, 156796282, iStock, PIKSEL </br></br></p>
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