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Dampfen in der Öffentlichkeit: Wo ist es erlaubt?

Derzeit gibt es noch keine einheitliche Gesetzeslage in Bezug auf die Nutzung von E-Zigaretten in der Öffentlichkeit. Dank eines richtungsweisenden Urteils des Kölner Verwaltungsgerichtes dürfte sich das aber alsbald ändern.

Das Verwaltungsgericht gibt grünes Licht

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Köln fallen E-Zigaretten nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz. Als Begründung führte das Gericht an, dass bei der Nutzung einer E-Zigarette keine Verbrennung und somit auch keine Rauchentwicklung stattfände. Demzufolge spreche von Rechtswegen nichts dagegen, E-Zigaretten selbst in gastronomischen Einrichtungen, wie etwa Restaurants oder Kneipen, zu nutzen. Allerdings ist anzumerken, dass in letzter Instanz das Hausrecht gilt. Soll heißen, dass zum Beispiel Betreiber von Gaststätten, öffentliche Einrichtungen oder Beförderungsunternehmen die Nutzung der E-Zigarette trotz des Gerichtsbeschlusses noch immer untersagen dürfen. Ebenso darf verlangt werden, dass E-Zigaretten ausschließlich in separaten Raucherbereichen genutzt werden. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass der Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts einzig und alleine für das Bundesland Nordrhein-Westfalen gültig ist.

Die aktuelle Gesetzeslage gleicht einem Flickenteppich

Momentan kann jedes Bundesland für sich eigene Bestimmungen in Bezug auf die Nutzung von E-Zigaretten sowie den diesbezüglichen Liquiden und deren jeweiligen Inhaltsstoffen festlegen. Wobei einzuräumen ist, dass diese Bestimmungen nicht immer flächendeckend gültig sind. So hat zum Beispiel das Landesamt Ansbach Merkblätter herausgebracht, denen zufolge die E-Zigarette innerhalb des Ansbacher Zuständigkeitsbereichs vom Nichtraucherschutz ausgenommen ist, sofern ihr Liquid weder Tabak noch Tabakerzeugnisse enthält, obwohl das übergeordnete Land Bayern E-Zigaretten eigentlich mit normalen Zigaretten gleichsetzt. Für weitere Verunsicherung unter den Nutzern von E-Zigaretten und den Inhabern oder Betreibern von Einrichtungen sorgt, dass die Gesetzeslage innerhalb der einzelnen Bundesländer ohne bundesweite Regelung fortlaufend novelliert werden kann.

Einfach fragen

Da es trotz uneingeschränkter Erlaubnis vonseiten des betreffenden Bundeslandes sein kann, dass die Nutzung von E-Zigaretten mancherorts aufgrund des jeweils vorherrschenden Hausrechts dennoch untersagt ist, sollten Sie sich stets diesbezüglich informieren, um etwaige Diskrepanzen gleich von vornherein zu vermeiden. Ungeachtet dessen verlangt es der Anstand, dass Sie zum Beispiel in einem Restaurant zumindest Ihre unmittelbaren Tischnachbarn fragen, ob sie der Dampf Ihrer elektronischen Zigarette eventuell stören würde. Selbstverständlich gilt das auch dann, wenn Sie privat bei jemandem zu Besuch sind.
Wer mehr zum Thema erfahren möchte oder wer eine E-Zigarette kaufen möchte, kann dies zum Beispiel bei www.red-kiwi.de tun.

IMG: Thinkstock, iStock, diego_cervo

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Helena