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Scheidung – so gestaltet sich der Ablauf

Dass eine Scheidung vollzogen werden soll, ist zumindest für eine Person unumstößlich? Der Ablauf einer Ehescheidung hängt in erster Linie davon ab, ob die Scheidung im Einvernehmen zwischen beiden Ehegatten erfolgen soll oder ob sich ein Ehegatte dagegen stemmt. Der folgende Überblick beleuchtet den Ablauf einer reibungslosen Scheidung und benennt Problematiken, die auftreten können.

Differenzierung Scheidung und Annullierung einer Ehe

Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass die Scheidung ein im Kern rein rechtlicher Akt ist, bei dem die Ehe und der damit verbundene Familienstand „verheiratet“ formal für beendet erklärt werden. Eine Ehescheidung unterscheidet sich von einer Annullierung der Ehe insofern, dass bei einer Annullierung das Ehebündnis in einen Zustand zurückversetzt wird, als hätte das Bündnis nie existiert.

Einvernehmliche Scheidung – Wirklich alles im Lot?

Unter einer einvernehmlichen Scheidung ist lediglich zu verstehen, dass der Wunsch zu einer Scheidung der Ehe bei beiden Ehegatten gleichermaßen vorhanden ist. Einigkeit besteht bei Einvernehmlichkeit auch im Hinblick auf die Folgen, die eine Scheidung nach sich zieht. Hierbei geht es insbesondere um die Aufteilung von Vermögen und etwaigen Schulden. Auch einer Zahlung von Ehegatten-Unterhalt sollten sich beide noch verheiratete Scheidungsparteien bewusst sein. Sind diese Punkte geklärt, kann einen Online-Scheidung den Prozess beschleunigen.  Davon unberührt bleibt ein friedlicher Umgang zwischen beiden Ehepartnern. In einigen Fällen sind die Fronten trotzdem verhärtet. Daher kann eine einvernehmliche Scheidung mitunter auch erst nach mehreren Jahren der Auseinandersetzung (mit oder ohne einen Rechtsbeistand) rechtskräftig sein. Ist ein Ehepartner nicht mit der gewünschten Scheidung des anderen Ehegatten einverstanden, liegt keine einvernehmliche Scheidung vor.

Wichtige Schritte einer einvernehmlichen Scheidung

Einen Antrag auf Ehescheidung können Sie allein oder gemeinsam mit Ihrem Ehepartner stellen. Dafür wenden Sie sich an das zuständige Bezirksgericht Ihres Wohnortes. Die Antragstellung kann schriftlich per Formular oder mündlich zu Protokoll erfolgen. Im Antrag ist das Datum Ihrer Trennung festzuhalten. Da zunächst ein Trennungsjahr eingehalten werden muss, hat das Trennungsdatum eine hohe Relevanz. Anschließend stellt das Gericht Ihren Scheidungsantrag dem Ehepartner zu und fordert dessen Zustimmung oder Ablehnung ein. Lehnt der Ehepartner den Antrag auf Ehescheidung ab, kann die Scheidung final erst nach Ablauf des Trennungsjahres vollzogen werden.

Danach wird das Scheidungsgericht erneut aktiv, denn es gilt, den Versorgungsausgleich zu vollziehen. Der Versorgungsausgleich erfüllt den Zweck des Ausgleichs einer Anwartschaft auf Altersversorgung, den ein nicht arbeitstätiger Ehegatte während der Ehe erworben hat. Existiert ein Ehevertrag? In diesem Fall kann es sein, dass er den Versorgungsausgleich überstimmt und die darin getroffenen Regelungen ganz oder teilweise greifen. Für den Versorgungsausgleich sind die vom Gericht bereitgestellten Formulare auszufüllen und zurückzusenden.

Bei einem Gerichtstermin, zu dem Sie geladen werden, erwartet Sie und Ihren Ehepartner eine Anhörung. Um die Scheidung zu vollziehen, müssen beiden Ehepartner die Frage, ob die Ehe als gescheitert zu beurteilen sei, bejahen. Die Rechtsgültigkeit des Scheidungsbeschlusses ist gegeben, wenn kein Ehepartner Einwände hat und auch zu keinen Rechtsmitteln greift.

Halten Sie für den Gerichtstermin folgende Dokumente bereit:

  • Heiratsurkunde im Original
  • Ausweisdokument (z. B. Personalausweis)

Mögliche Schwierigkeiten während des Scheidungsprozesses

Auch wenn zu Beginn, als der Scheidungswunsch ausgesprochen wurde, noch alles rosig aussah: Das Blatt kann sich sehr schnell wenden. So kann es passieren, dass der Ehepartner seine ursprünglich getroffene Zustimmung zur Ehescheidung zurückzieht, das Datum der Trennung oder andere Absprachen bestreitet und so das Trennungsjahr künstlich hinauszieht. Andere Ehepartner wiederum tauchen ab und sind nicht auffindbar. Auch ein Fernbleiben vom Gerichtstermin ist denkbar. Gibt es Kinder, für die gemeinsam Sorge getragen wurde, so kann die Entscheidung zum künftigen Aufenthaltsort oder auch um die Aufteilung des Sorgerechts infrage gestellt werden. Mit einer anwaltlichen Beratung sind Sie auf der sicheren Seite.

Bild: pixabay.com, Victoria_Art, 4884735

Helena