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	<title>Kinderfreibetrag - Familienwegweiser</title>
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	<description>Ratgeber für Eltern und die Familie</description>
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		<title>So können Familien Steuern sparen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Helena]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 17 Apr 2016 09:27:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Betreuungskosten]]></category>
		<category><![CDATA[Entlastungsgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Geld]]></category>
		<category><![CDATA[Kinder]]></category>
		<category><![CDATA[Kinderfreibetrag]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
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					<description><![CDATA[<p><strong>Kinder kosten Geld – im Durchschnitt rund 600 Euro pro Monat und Kind. Bis die Kleinen großgezogen sind, geben Eltern insgesamt etwa 130.000 <a href="https://www.familienwegweiser.com/den-kindern-sei-dank-koennen-familien-steuern-sparen/" class="read_more">mehr...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Kinder kosten Geld – im Durchschnitt rund 600 Euro pro Monat und Kind. Bis die Kleinen großgezogen sind, geben Eltern insgesamt etwa 130.000 Euro aus. Doch selbst nachdem der Nachwuchs erwachsen ist, fallen Kosten an. Durch Ausbildung oder Studium können weitere 100.000 Euro fällig werden, wie die Verbraucherzentrale Bayern einmal ausgerechnet hat. Doch Eltern können schon von Anfang Geld zurücklegen – indem sie vom Staat Unterstützung und Steuererleichterungen bekommen.</strong></p>
<h2>Kinderfreibetrag statt Kindergeld</h2>
<p>Ohne jeglichen Voraussetzungen erhalten Eltern für Tochter und Sohn bis zu deren 18. Lebensjahr Kindergeld. Für die ersten beiden Kinder sind das 184 Euro monatlich, für das dritte Kind 190 Euro und für jedes weitere 215 Euro im Monat. Statt des Kindergelds können Eltern beim Fiskus aber auch Freibeträge fordern. Diese steuerlichen Erleichterungen können bis zu 7.008 Euro jährlich betragen. Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung dann automatisch, womit die Eltern mehr Geld sparen können – in der Regel lohnt sich ab einem Jahreseinkommen von 63.418 Euro der Freibetrag mehr. Weitere Informationen zum Kindergeld und den Freibeträgen <a href="http://www.idee-fuer-mich.de/steuern-sparen-fuer-familien-938.html" target="_blank">findet man hier</a>.</p>
<h2>Betreuungskosten von der Steuer absetzen</h2>
<p>Die Kosten für die Kinderbetreuung, zum Beispiel in der Tagesstätte, dem Kindergarten oder dem Hort, können bei der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Ein Drittel müssen die Eltern aber mindestens selbst zahlen: Maximal zwei Drittel beziehungsweise ein Höchstbetrag von 4.000 Euro im Jahr werden erstattet. Außerdem darf das Kind nicht älter als 14 Jahre alt sein und die Aufwendungen nicht für Sport- oder Nachhilfekosten zählen.</p>
<h2>Entlastungsgeld für Alleinerziehende</h2>
<p>Wer alleinerziehend ist, kann neben den Kinderfreibeträgen auch einen Entlastungsbetrag geltend machen. Dieser liegt bei 1.308 Euro jährlich und vermindert das zu versteuernde Einkommen. Bei einem Wechsel in Steuerklasse II mindert der Entlastungsbetrag gleichzeitig die monatliche Lohnsteuer.</p>
<p>Bild: Thinkstock / 158793844 / iStock / lafralavaga</p>
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		<title>Über Kindergeld und Kinderfreibetrag</title>
		<link>https://www.familienwegweiser.com/ueber-kindergeld-und-kinderfreibetrag/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Helena]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Jun 2010 06:52:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kinder]]></category>
		<category><![CDATA[Kinderfreibetrag]]></category>
		<category><![CDATA[Kindergeld]]></category>
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					<description><![CDATA[<p><strong>Die Begriffe Kindergeld und Kinderfreibetrag führen bei vielen Menschen in Deutschland immer wieder zu Verwirrungen. Was verbirgt sich hinter diesen Leistungen Können Sie <a href="https://www.familienwegweiser.com/ueber-kindergeld-und-kinderfreibetrag/" class="read_more">mehr...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Begriffe Kindergeld und Kinderfreibetrag führen bei vielen Menschen in Deutschland immer wieder zu Verwirrungen. Was verbirgt sich hinter diesen Leistungen Können Sie zusammenbezogen werden und sich gegenseitig ergänzen und wer hat überhaupt Anspruch auf diese Leistungen Dieser Artikel soll Aufschluss geben und die Begriffe Kindergeld und Kinderfreibetrag erklären.</strong><span id="more-2960"></span></p>
<h2>Kindergeld: Monatlich ausgezahlt</h2>
<p>In Deutschland ist vor allem das Kindergeld bekannt. Es handelt sich um eine staatliche Leistung, die den Erziehungsberechtigten von Kindern gezahlt wird. Die Höhe des Kindergelds (das Erziehungsberechtigten zusteht) hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab. So richtet sich die Höhe des gezahlten Kindergeldes nach der Anzahl der Kinder (die ein Erziehungsberechtigter hat) und nach deren Alter. Für das erste und das zweite Kind wird in Deutschland (Stand der Informationen 1. Januar 2010) ein monatliches Kindergeld in Höhe von jeweils 184 Euro ausgezahlt. Für das dritte Kind erhält der Erziehungsberechtigte ein Kindergeld in Höhe von 190 Euro und für das vierte (und jedes weitere) Kind erhalten die Erziehungsberechtigten in Deutschland monatlich 215 Euro. Die Kindergeldzahlungen stellen dabei in Deutschland nicht einfach nur eine Sozialleistung oder eine Familienförderung dar. Vielmehr dient das Kindergeld dem Ausgleich für die Besteuerung des Existenzminimums von Kindern. Eltern erhalten Kindergeld also als Steuerfreistellung in Höhe des Existenzminimums ihres Kindes.</p>
<p>Das Kindergeld in Deutschland wird normalerweise bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist allerdings die Verlängerung dieses Zahlungszeitraums möglich und das Kindergeld kann bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres des Kindes weiter bezogen werden. Voraussetzung für die Verlängerung des Zahlungszeitraums ist, dass das Kind zur Schule geht, sich in einer Berufsausbildung befindet oder ein Studium absolviert. Außerdem kann das Kindergeld bis zum 21. Lebensjahr gezahlt werden, sofern das Kind arbeitssuchend oder arbeitslos ist.</p>
<p>Zusätzliche Regelungen und Ausnahmen für die Zahlung von Kindergeld, über das 27. Lebensjahr des Kindes hinaus, gibt es wenn das Kind zur Schule geht, einen Studiengang absolviert oder eine Berufsausbildung durchführt und der gesetzliche Grundwehr- oder Zivildienst (bzw. eine entsprechende befreiende Tätigkeit, z.B. als Entwicklungshelfer, in einem freiwilligem sozialen Jahr oder einem freiwilligen ökologischen Jahr &#8211; entsprechend der jeweiligen Förderungsgesetze) geleistet worden ist.</p>
<h2>Inanspruchnahme des Kinderfreibetrages</h2>
<p>Unter dem Kinderfreibetrag hingegen versteht man ein Instrument, das in Deutschland <u>alternativ</u> zum Kindergeld beansprucht werden kann. Wer also lieber den Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen möchte, der muss im gleichen Zug auf das Kindergeld verzichten. Ein solcher Verzicht auf das Kindergeld und eine Beanspruchung des Kinderfreibetrags lohnt sich in der Regel bei Erziehungsberechtigten mit höherem Einkommen. Sie profitieren von einer höheren steuerlichen Entlastung durch den Kinderfreibetrag oft mehr als durch das monatlich gezahlte Kindergeld.</p>
<p>Wird am Ende des Steuerjahres der Kinderfreibetrag in Anspruch genommen, so ist das empfangene Kindergeld für das zurückliegende Jahr zurückzuerstatten (bzw. entsprechend zu verrechnen). Ob es sinnvoll ist den Kinderfreibetrag in Anspruch zu nehmen oder ob man doch lieber Kindergeld beziehen sollte, entscheidet sich mit der Günstigerprüfung durch das Finanzamt, wenn der Erziehungsberechtigte eine Einkommensteuererklärung mit ausgefüllter Anlage Kind abgibt.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Was sind eigentlich Kindergeld und Kinderfreibetrag?</title>
		<link>https://www.familienwegweiser.com/was-sind-eigentlich-kindergeld-und-kinderfreibetrag/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Helena]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 Jun 2010 07:24:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kinder]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Kinderfreibetrag]]></category>
		<category><![CDATA[Kindergeld]]></category>
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					<description><![CDATA[<p><strong>Das Kindergeld in Deutschland ist eine staatliche Leistung, die an die Erziehungsberechtigten von Kindern gezahlt wird. Die genaue Höhe der Kindergeld-Zahlung hängt sowohl <a href="https://www.familienwegweiser.com/was-sind-eigentlich-kindergeld-und-kinderfreibetrag/" class="read_more">mehr...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das Kindergeld in Deutschland ist eine staatliche Leistung, die an die Erziehungsberechtigten von Kindern gezahlt wird. Die genaue Höhe der Kindergeld-Zahlung hängt sowohl von der Anzahl der Kinder, die ein Erziehungsberechtigter hat ab, als auch von deren Alter. So wird (Stand: 01.01.2010) für das erste und das zweite Kind jeweils ein Kindergeld in Höhe von 184 Euro im Monat gezahlt, für das dritte Kind wird ein Kindergeld in Höhe von 190 Euro gezahlt und für das vierte (und jedes weitere) Kind erhalten Erziehungsberechtigte in Deutschland 215 Euro im Monat.</strong> Beim Kindergeld handelt es sich nicht nur um eine Sozialleistungen und Familienförderung, sondern auch um einen Ausgleich für die Besteuer des Existenzminimums von Kindern. Das heißt Eltern erhalten das Kindergeld in Höhe des Existenzminimums ihres Kindes als Steuerfreistellung gezahlt. </p>
<h2>Wie lange wird das Kindergeld gezahlt?</h2>
<p>Das Kindergeld wird gewöhnlich bis zum 18. Lebensjahr eines Kindes gezahlt, kann aber (unter bestimmten Voraussetzungen) bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres des Kindes weiter gezahlt werden. Hierzu muss das Kind zur Schule gehen, sich in einer Berufsausbildung befinden oder ein Studium absolvieren. Bis zum 21. Lebensjahr kann das Kindergeld gezahlt werden, wenn das Kind arbeitslos oder arbeitssuchend ist.</p>
<p>Weitere Ausnahmeregelungen (auch über das 27. Lebensjahr hinaus) gibt es, wenn das Kind sich in einer Berufsausbildung befindet, eine Schule besucht oder ein Studium absolviert und der gesetzliche Grundwehr- oder Zivildienst (oder eine entsprechende befreiende Tätigkeit, z.B. als Entwicklungshelfer, in einem freiwilligem sozialen Jahr oder einem freiwilligen ökologischen Jahr &#8211; entsprechend der jeweiligen Förderungsgesetze &#8211; geleistet hat).</p>
<h2>Details des Kinderfreibetrages</h2>
<p>Der Kinderfreibetrag ist ein Instrument, das <u>alternativ</u> zum Kindergeld in Anspruch genommen werden kann. Die Inanspruchnahme des Kinderfreibetrages geht mit einem Verzicht auf das Kindergeld einher und lohnt sich bei Personen mit höherem Einkommen, die von einer höheren steuerlichen Entlastung durch den Kinderfreibetrag mehr als durch das gezahlte Kindergeld profitieren würden. Ob der Kinderfreibetrag in Anspruch genommen wird und das Kindergeld entsprechend zurückzuerstatten ist, stellt die Günstigerprüfung des Finanzamtes fest, wenn der Erziehungsberechtigte eine Einkommensteuererklärung mit ausgefüllter Anlage Kind beim Finanzamt abgibt.</p>
<p>Siehe auch: KONZ-Steuertipps.de Lexikoneintrag zum Kinderfreibetrag.</p>
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