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	<title>Kindergeld - Familienwegweiser</title>
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	<description>Ratgeber für Eltern und die Familie</description>
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		<title>Jedem steht es zu: Das Kindergeld</title>
		<link>https://www.familienwegweiser.com/jedem-steht-es-zu-das-kindergeld/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Helena]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 May 2017 12:31:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Antrag]]></category>
		<category><![CDATA[Eltern]]></category>
		<category><![CDATA[Kindergeld]]></category>
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					<description><![CDATA[<p><strong>In Deutschland erhalten Eltern staatliche Unterstützung, um ihre Kinder zu versorgen. Das Kindergeld zahlt die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Mindestens bis zum <a href="https://www.familienwegweiser.com/jedem-steht-es-zu-das-kindergeld/" class="read_more">mehr...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>In Deutschland erhalten Eltern staatliche Unterstützung, um ihre Kinder zu versorgen. Das Kindergeld zahlt die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Mindestens bis zum 18. Lebensjahr steht der Regelsatz jedem Kind zu. Antragssteller ist immer nur ein Elternteil. Hier die wichtigsten Informationen im Überblick.</strong></p>
<h2>Regelsätze und Antrag</h2>
<p>Das Kindergeld ist in Regelsätze unterteilt. Für das erste und zweite Kind sind 192 Euro angesetzt, für das dritte 198 Euro und für jedes weitere Kind 223 Euro. Der Anspruch erlischt vier Jahre nach der Entstehung und gilt grundsätzlich für jeden Monat. Neben dem ausgefüllten schriftlichen Antrag ist eine Kopie der Geburtsurkunde, die Steueridentifikationsnummer des Antragstellers und des Kindes, die Bankverbindung und – wenn bereits vorhanden – die Kindergeldnummer nachzuweisen. Alles zusammen geht per Post, Fax oder online an die zuständige Familienkasse.</p>
<h2>Antragsteller</h2>
<p>Der Kindergeldanspruch besteht für leibliche Kinder, aber auch für adoptierte. Ebenso kann es für Stief-, Enkel- oder Pflegekinder beantragt werden, wenn das Kind im Haushalt und der Familie des Antragstellers lebt. Gleiches gilt für Geschwister, falls sie mit Pflegekindern gleichgesetzt werden können. Ist der Antragssteller im Öffentlichen Dienst beschäftigt, wird der Antrag beim jeweiligen öffentlich-rechtlichen Dienstherrn beziehungsweise bei dessen Stelle für Bezüge eingereicht.</p>
<h2>Nach dem 18. Lebensjahr</h2>
<p>Mit Vollendung des 18. Lebensjahres erlischt der Anspruch auf Kindergeld. Allerdings kann höchstens bis zum 25. Lebensjahr ein neuer Antrag gestellt werden, falls das Kind</p>
<ul>
<li>erstmalig eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Praktikum oder Studium absolviert.</li>
<li>in einer zweiten Ausbildung höchstens eingeschränkt – also unter 20 Stunden wöchentlich – arbeitet.</li>
<li>sich nachweislich um einen Ausbildungsplatz bemüht, aber keinen erhalten hat.</li>
<li>bis zum 21. Geburtstag bei der Bundesagentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet ist.</li>
<li>einen Bundesfreiwilligendienst leistet.</li>
<li>sich aufgrund einer Behinderung nicht selbst unterhalten kann. Dann gilt der Anspruchs ohne Altersbegrenzung.<br />
&nbsp;<br />
Bildquelle: Thinkstock, 507654405, iStock, FotoimperiyA</li>
</ul>
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		<title>Steuern, Freibeträge, Kindergeld: Änderungen in 2016</title>
		<link>https://www.familienwegweiser.com/steuern-freibetraege-kindergeld-aenderungen-in-2016/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Helena]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Jan 2016 13:48:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[2016]]></category>
		<category><![CDATA[Kindergeld]]></category>
		<category><![CDATA[Kinderzuschlag]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Unterhalt]]></category>
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					<description><![CDATA[<p><strong>Das ist jetzt für Familien neu: Hier lesen Sie, was sich in 2016 alles ändert.</strong></p>
<p> Weniger Steuern für alle </p>
<p>Seit Beginn des Jahres <a href="https://www.familienwegweiser.com/steuern-freibetraege-kindergeld-aenderungen-in-2016/" class="read_more">mehr...</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das ist jetzt für Familien neu: Hier lesen Sie, was sich in 2016 alles ändert.</strong></p>
<h2>Weniger Steuern für alle</h2>
<p>Seit Beginn des Jahres ist der Grundfreibetrag auf 8.652 Euro gestiegen. Er ist der maximale Einkommensbetrag, auf den keine Steuern zu zahlen sind. Unterhaltspflichtige können im neuen Jahr maximal 8.652 Euro als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen, ebenso wie bisher die Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge des Unterstützten in Höhe von mehr als jährlich 624 Euro.</p>
<h2>Nachschlag beim Kinderzuschlag</h2>
<p>Diese Info kann besonders für Geringverdiener wichtig sein: Sie erhalten unter gewissen Voraussetzungen bei der Familienkasse der Arbeitsagentur einen Zuschlag. Anspruch haben Eltern oder Alleinerziehende, die den Bedarf ihrer Kinder aus ihren finanziellen Einnahmen nicht allein bewältigen können. Sie bekommen ab dem ersten Juli dieses Jahres pro Kind 160 Euro (bisher: 140 Euro). Der Kinderzuschlag muss bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden.</p>
<h2>Es gibt mehr Kindergeld</h2>
<p>Seit dem ersten Januar dieses Jahres erhöht sich das Kindergeld um zwei Euro pro Kind. Fürs erst- und zweitgeborene Kind gibt es nun jeden Monat jeweils statt 188 Euro nun 190 Euro, fürs dritte statt 194 nun 196 Euro und für jeden weiteren Nachkommen statt 219 jetzt 221 Euro. Eine weitere Änderung betrifft die Steuer-Identifikationsnummer: Sie muss ab diesem Jahr sowohl für sich selbst als auch für den eigenen Nachwuchs bei der Familienkasse schriftlich eingereicht werden. Hintergrund ist, das die Behörde kindergeldberechtigte Personen eindeutig identifizieren kann. Die Regelung ist auch für die Kinder gültig, die vor der Einführung dieser Regel geboren wueden.<br />
Auf den Neueinträgen ist jetzt ein besonderes Feld für die Steuer-Identifikationsnummer enthalten.</p>
<h2>Mehr Unterhalt für Trennungskinder</h2>
<p>Nachwuchs von Eltern, die getrennt leben, bekommt ab diesem Jahr mehr Unterhalt. Die Bedarfsätze der sogenannten „Düsseldorfer Tabelle“ werden erhöht: Der Mindestunterhalt für ein Kind beträgt bis zum fünften Lebensjahr seit Januar 335 Euro, bis zum elften Lebensjahr 384 Euro und bis zum 17. Lebensjahr 450 Euro. Diese neuen Sätze beziehen sich auf niedrigste Einkommen bis 1.500 Euro.<br />
Elternteile, die mehr verdienen, müssen zum Teil deutlich mehr zahlen.<br />
</br><br />
Foto: Thinkstock, 156796282, iStock, PIKSEL </br></br></p>
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		<title>Seit erstem Januar: Kindergeld nur mit ID-Nummer</title>
		<link>https://www.familienwegweiser.com/seit-erstem-januar-kindergeld-nur-mit-id-nummer/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Helena]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 Jan 2016 09:31:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Familie]]></category>
		<category><![CDATA[Geld]]></category>
		<category><![CDATA[Kinder]]></category>
		<category><![CDATA[Kindergeld]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer]]></category>
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					<description><![CDATA[<p><strong>Seit 1. Januar ist es soweit: Eltern bekommen nur noch Kindergeld, wenn Sie den Familienkassen ihre Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) und die ihrer Kinder mitteilen.</strong></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Seit 1. Januar ist es soweit: Eltern bekommen nur noch Kindergeld, wenn Sie den Familienkassen ihre Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) und die ihrer Kinder mitteilen.</strong></p>
<p>Der Grund: Der Staat möchte damit Doppelzahlungen unterbinden und auch ungerechtfertigte Zahlungen ins Ausland verhindern. Pro Steueridentifikationsnummer gibt es somit nur eine Auszahlung. Die Familienkassen gestatten jedoch, dass die Steuer-ID in 2016 noch nachgereicht werden kann. Das heißt: Wer bereits Kindergeld bezieht, bekommt in diesem Jahr weiterhin Geld. Aber: Sie müssen noch in 2016 die Steuer-ID nachreichen. Andernfalls sind die Familienkassen gesetzlich verpflichtet, das ab Januar 2016 gezahlte Kindergeld zurückzufordern.</p>
<h2>Steuer-ID der Kasse schriftlich mitteilen</h2>
<p>Die Steuer-ID muss der Kasse schriftlich mitgeteilt werden. Das Kindergeld muss schriftlich bei der Familienkasse für Arbeit gestellt werden. Bei den neuen Formularen für Kindergeld-Anträge ist bereits vermerkt, dass die Angabe der steuerlichen Identifikationsnummern für den Antragsteller sowie das berechtigte Kind zwingend sind. Obwohl die steuerliche Identifikationsnummer erst im Jahr 2008 eingeführt wurde, muss diese auch trotzdem für Kinder, deren Geburt vor 2008 lag, gemeldet werden.</p>
<h2>Wer bekommt Kindergeld?</h2>
<p>Grundsätzlich bekommt jedes Kind bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld. Wenn es ein Studium oder eine Ausbildung absolviert, verlängert sich der Zeitraum bis zum 25. Lebensjahr. Jugendliche, die arbeitslos sind, haben einen Anspruch bis zum 21. Lebensjahr. Sie richtet sich nach der Anzahl der Kinder. Für das erste und zweite Kind gibt es 190 Euro, das dritte Kind bekommt 196 und ab dem vierten Kind werden 221 Euro monatlich gezahlt.</p>
<h2>So fordern Sie Ihre Steueridentifikationsnummer nach</h2>
<p>Sollten Sie das Schreiben mit Ihrer Steuer-ID verloren haben, finden Sie die Nummer auch auf Lohnsteuererklärungen und auch auf Einkommenssteuerbescheiden. Sie können Ihre Steuer-ID auch beim Finanzamt erfragen. Dies geschieht jedoch nur unter Vorlage von Ausweisdokumenten, telefonische Auskünfte wird das Finanzamt – aus datenschutzrechtlichen Gründen – nicht machen.<br />
</br><br />
Fotoquelle: Thinkstock, 200363008, Digital Vision, Flying Colours Ltd </br></br></p>
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		<item>
		<title>Das Recht auf Kindergeld</title>
		<link>https://www.familienwegweiser.com/wer-in-deutschland-ist-kindergeldberechtigt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Helena]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 25 Sep 2011 12:13:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>
		<category><![CDATA[Familienkasse]]></category>
		<category><![CDATA[Kindergeld]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensjahr]]></category>
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					<description><![CDATA[<p><strong>Meist sind die deutschen Gesetze recht undurchsichtig und verwirrend. Insbesondere die Regelungen und Voraussetzungen das Kindergeld zu erhalten, sind vielen unklar. Wem also <a href="https://www.familienwegweiser.com/wer-in-deutschland-ist-kindergeldberechtigt/" class="read_more">mehr...</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Meist sind die deutschen Gesetze recht undurchsichtig und verwirrend. Insbesondere die Regelungen und Voraussetzungen das Kindergeld zu erhalten, sind vielen unklar. Wem also steht Kindergeld in Deutschland zu und wie lange hat man ein Anrecht darauf?</strong><span id="more-3041"></span></p>
<h2>Zu erfüllende Voraussetzungen</h2>
<p>Grundsätzlich steht jedem Kind ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kindergeld zu. Der Antrag darauf muss schriftlich vom Sorgeberechtigtem bei der Familienkasse eingereicht werden. Wohnt das Kind noch bei den Eltern, wird die Leistung an sie gezahlt. Führt das Kind bereits einen eigenen Haushalt, wird das Kindergeld in der Regel direkt an das Kind gezahlt. Erwerbslose können, wenn sie arbeitssuchend gemeldet sind, das Kindergeld auch bis zum 21. Lebensjahr erhalten. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres kann es weiter gezahlt werden, wenn sich das Kind in einer Berufsausbildung befindet . Die Familienkasse erkennt dabei alle Ausbildungen an, die das Kind auf ein Berufsziel vorbereiten und dazu dienen, später einen Beruf ausüben zu können. Sollte das Kind sich zwischen zwei Ausbildungen befinden und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, hat es in der Zwischenzeit 4 Monate Anspruch auf Kindergeld. Im 5. Monat jedoch muss die neue Ausbildung o. Ä. beginnen, sonst verfällt der Anspruch. Während des Wehr- oder Zivildienstes besteht kein Anspruch auf Kindergeld. Dieser Zeitraum kann allerdings angerechnet werden, so dass ein Bezug der Leistung auch über das 25. Lebensjahr hinaus erfolgen kann.</p>
<h2>Höhe und Häufigkeit</h2>
<p>Das Kindergeld wird unter der Voraussetzung, dass im selben Monat wenigstens an einem Tag Anspruch auf Kindergeld vorgelegen hat, monatlich ausbezahlt. Die Höhe des Kindergeldes bemisst sich nach der Anzahl der Kinder. Für je das erste und zweite Kind werden monatlich 184 EUR gezahlt. Für das dritte Kind erhält man 190 EUR und ab dem vierten Kind je 215 EUR. Wenn das Kind bereits ein eigenes Einkommen bezieht, wird der Kindergeldanspruch hieran gemessen. Aktuell liegt der Grenzbetrag bei 8004 EUR jährlich.</p>
<h2>Besondere Regelungen</h2>
<p>Behinderte Kinder erhalten unter bestimmten Voraussetzungen auch über das 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld. Dies wird aber nur bewilligt, wenn das Kind auf Grund dieser Behinderung nicht in der Lage ist für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen. Befindet sich das Kind in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, steht nur unter besonderen Voraussetzungen Kindergeld zu.<br />
Bei mehreren Anspruchsberechtigten (z. B. Großeltern oder Pflegeeltern), besteht der Anspruch auf Kindergeld für die, die das Kind in ihren Haushalt aufgenommen habe.</p>
<h2>Weitere Rechte und Pflichten</h2>
<ul>
<li>Es besteht ein Recht auf Datenschutz der der Familienkasse zur Verfügung gestellten Daten</li>
</ul>
<ul>
<li>Gegen Entscheidungen der Familienkasse kann kostenfrei Einspruch eingelegt werden. Dieser muss innerhalb 1 Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung eingereicht werden.</li>
</ul>
<ul>
<li>Die Familienkasse hat das Recht, in unregelmäßigen Abständen die Gegebenheiten und den Anspruch des Kindes zu überprüfen. Hier müssen alle wichtigen Veränderungen wahrheitsgemäß und im gegebenen Zeitrahmen mitgeteilt werden.</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Über Kindergeld und Kinderfreibetrag</title>
		<link>https://www.familienwegweiser.com/ueber-kindergeld-und-kinderfreibetrag/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Helena]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Jun 2010 06:52:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kinder]]></category>
		<category><![CDATA[Kinderfreibetrag]]></category>
		<category><![CDATA[Kindergeld]]></category>
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					<description><![CDATA[<p><strong>Die Begriffe Kindergeld und Kinderfreibetrag führen bei vielen Menschen in Deutschland immer wieder zu Verwirrungen. Was verbirgt sich hinter diesen Leistungen Können Sie <a href="https://www.familienwegweiser.com/ueber-kindergeld-und-kinderfreibetrag/" class="read_more">mehr...</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Begriffe Kindergeld und Kinderfreibetrag führen bei vielen Menschen in Deutschland immer wieder zu Verwirrungen. Was verbirgt sich hinter diesen Leistungen Können Sie zusammenbezogen werden und sich gegenseitig ergänzen und wer hat überhaupt Anspruch auf diese Leistungen Dieser Artikel soll Aufschluss geben und die Begriffe Kindergeld und Kinderfreibetrag erklären.</strong><span id="more-2960"></span></p>
<h2>Kindergeld: Monatlich ausgezahlt</h2>
<p>In Deutschland ist vor allem das Kindergeld bekannt. Es handelt sich um eine staatliche Leistung, die den Erziehungsberechtigten von Kindern gezahlt wird. Die Höhe des Kindergelds (das Erziehungsberechtigten zusteht) hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab. So richtet sich die Höhe des gezahlten Kindergeldes nach der Anzahl der Kinder (die ein Erziehungsberechtigter hat) und nach deren Alter. Für das erste und das zweite Kind wird in Deutschland (Stand der Informationen 1. Januar 2010) ein monatliches Kindergeld in Höhe von jeweils 184 Euro ausgezahlt. Für das dritte Kind erhält der Erziehungsberechtigte ein Kindergeld in Höhe von 190 Euro und für das vierte (und jedes weitere) Kind erhalten die Erziehungsberechtigten in Deutschland monatlich 215 Euro. Die Kindergeldzahlungen stellen dabei in Deutschland nicht einfach nur eine Sozialleistung oder eine Familienförderung dar. Vielmehr dient das Kindergeld dem Ausgleich für die Besteuerung des Existenzminimums von Kindern. Eltern erhalten Kindergeld also als Steuerfreistellung in Höhe des Existenzminimums ihres Kindes.</p>
<p>Das Kindergeld in Deutschland wird normalerweise bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist allerdings die Verlängerung dieses Zahlungszeitraums möglich und das Kindergeld kann bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres des Kindes weiter bezogen werden. Voraussetzung für die Verlängerung des Zahlungszeitraums ist, dass das Kind zur Schule geht, sich in einer Berufsausbildung befindet oder ein Studium absolviert. Außerdem kann das Kindergeld bis zum 21. Lebensjahr gezahlt werden, sofern das Kind arbeitssuchend oder arbeitslos ist.</p>
<p>Zusätzliche Regelungen und Ausnahmen für die Zahlung von Kindergeld, über das 27. Lebensjahr des Kindes hinaus, gibt es wenn das Kind zur Schule geht, einen Studiengang absolviert oder eine Berufsausbildung durchführt und der gesetzliche Grundwehr- oder Zivildienst (bzw. eine entsprechende befreiende Tätigkeit, z.B. als Entwicklungshelfer, in einem freiwilligem sozialen Jahr oder einem freiwilligen ökologischen Jahr &#8211; entsprechend der jeweiligen Förderungsgesetze) geleistet worden ist.</p>
<h2>Inanspruchnahme des Kinderfreibetrages</h2>
<p>Unter dem Kinderfreibetrag hingegen versteht man ein Instrument, das in Deutschland <u>alternativ</u> zum Kindergeld beansprucht werden kann. Wer also lieber den Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen möchte, der muss im gleichen Zug auf das Kindergeld verzichten. Ein solcher Verzicht auf das Kindergeld und eine Beanspruchung des Kinderfreibetrags lohnt sich in der Regel bei Erziehungsberechtigten mit höherem Einkommen. Sie profitieren von einer höheren steuerlichen Entlastung durch den Kinderfreibetrag oft mehr als durch das monatlich gezahlte Kindergeld.</p>
<p>Wird am Ende des Steuerjahres der Kinderfreibetrag in Anspruch genommen, so ist das empfangene Kindergeld für das zurückliegende Jahr zurückzuerstatten (bzw. entsprechend zu verrechnen). Ob es sinnvoll ist den Kinderfreibetrag in Anspruch zu nehmen oder ob man doch lieber Kindergeld beziehen sollte, entscheidet sich mit der Günstigerprüfung durch das Finanzamt, wenn der Erziehungsberechtigte eine Einkommensteuererklärung mit ausgefüllter Anlage Kind abgibt.</p>
<p>&nbsp;</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Was sind eigentlich Kindergeld und Kinderfreibetrag?</title>
		<link>https://www.familienwegweiser.com/was-sind-eigentlich-kindergeld-und-kinderfreibetrag/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Helena]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 Jun 2010 07:24:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kinder]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Kinderfreibetrag]]></category>
		<category><![CDATA[Kindergeld]]></category>
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					<description><![CDATA[<p><strong>Das Kindergeld in Deutschland ist eine staatliche Leistung, die an die Erziehungsberechtigten von Kindern gezahlt wird. Die genaue Höhe der Kindergeld-Zahlung hängt sowohl <a href="https://www.familienwegweiser.com/was-sind-eigentlich-kindergeld-und-kinderfreibetrag/" class="read_more">mehr...</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das Kindergeld in Deutschland ist eine staatliche Leistung, die an die Erziehungsberechtigten von Kindern gezahlt wird. Die genaue Höhe der Kindergeld-Zahlung hängt sowohl von der Anzahl der Kinder, die ein Erziehungsberechtigter hat ab, als auch von deren Alter. So wird (Stand: 01.01.2010) für das erste und das zweite Kind jeweils ein Kindergeld in Höhe von 184 Euro im Monat gezahlt, für das dritte Kind wird ein Kindergeld in Höhe von 190 Euro gezahlt und für das vierte (und jedes weitere) Kind erhalten Erziehungsberechtigte in Deutschland 215 Euro im Monat.</strong> Beim Kindergeld handelt es sich nicht nur um eine Sozialleistungen und Familienförderung, sondern auch um einen Ausgleich für die Besteuer des Existenzminimums von Kindern. Das heißt Eltern erhalten das Kindergeld in Höhe des Existenzminimums ihres Kindes als Steuerfreistellung gezahlt. </p>
<h2>Wie lange wird das Kindergeld gezahlt?</h2>
<p>Das Kindergeld wird gewöhnlich bis zum 18. Lebensjahr eines Kindes gezahlt, kann aber (unter bestimmten Voraussetzungen) bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres des Kindes weiter gezahlt werden. Hierzu muss das Kind zur Schule gehen, sich in einer Berufsausbildung befinden oder ein Studium absolvieren. Bis zum 21. Lebensjahr kann das Kindergeld gezahlt werden, wenn das Kind arbeitslos oder arbeitssuchend ist.</p>
<p>Weitere Ausnahmeregelungen (auch über das 27. Lebensjahr hinaus) gibt es, wenn das Kind sich in einer Berufsausbildung befindet, eine Schule besucht oder ein Studium absolviert und der gesetzliche Grundwehr- oder Zivildienst (oder eine entsprechende befreiende Tätigkeit, z.B. als Entwicklungshelfer, in einem freiwilligem sozialen Jahr oder einem freiwilligen ökologischen Jahr &#8211; entsprechend der jeweiligen Förderungsgesetze &#8211; geleistet hat).</p>
<h2>Details des Kinderfreibetrages</h2>
<p>Der Kinderfreibetrag ist ein Instrument, das <u>alternativ</u> zum Kindergeld in Anspruch genommen werden kann. Die Inanspruchnahme des Kinderfreibetrages geht mit einem Verzicht auf das Kindergeld einher und lohnt sich bei Personen mit höherem Einkommen, die von einer höheren steuerlichen Entlastung durch den Kinderfreibetrag mehr als durch das gezahlte Kindergeld profitieren würden. Ob der Kinderfreibetrag in Anspruch genommen wird und das Kindergeld entsprechend zurückzuerstatten ist, stellt die Günstigerprüfung des Finanzamtes fest, wenn der Erziehungsberechtigte eine Einkommensteuererklärung mit ausgefüllter Anlage Kind beim Finanzamt abgibt.</p>
<p>Siehe auch: KONZ-Steuertipps.de Lexikoneintrag zum Kinderfreibetrag.</p>
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